Cookie-Banner (Einwilligung)

Mit Ihrer Auswahl willigen Sie in die Verwendung von technisch nicht notwendigen Cookies und Diensten zum Zweck der Analyse der Webseitennutzung sowie die Aktivierung externer Einbindungen ein. Widerruf: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Löschfunktion Ihres Browsers oder durch Anpassung der Datenschutzeinstellungen in der Datenschutzerklärung widerrufen.

Skip to Main Content Skip to footer site mapSkip to search
  • Schrift verkleinern
  • Schrift Standard
  • Schrift vergrössern
  • Kontrast erhöhen
  • Inhalte vorlesen
  • ifs Prozess-Begleitung Leichter Lesen

ifs Prozess-Begleitung

Sie sind Opfer von Gewalt geworden.
Sie machen eine Anzeige bei der Polizei.
Die Polizei meldet die Tat beim Gericht.
Dort wird festgestellt,
was passiert ist und wer schuldig ist.
Das nennt man ein Straf-Verfahren
oder einen Straf-Prozess.

Das ist meistens eine schwierige Zeit,
weil Sie genau erzählen müssen,
was passiert ist.

Deshalb bekommen Sie eine Beraterin
oder einen Berater vom ifs.
Er oder sie unterstützt Sie, berät Sie
und begleitet Sie zum Gericht.
Das nennt man eine Prozess-Begleitung.

Unser Angebot richtet sich an diese Personen.

  • An Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt wurden.
    Gewalt kann körperlich, sexuell oder psychisch sein.
    Sexuelle Gewalt ist zum Beispiel das Berühren,
    obwohl man das nicht mag.
    Oder wenn man beim Sex zuschauen muss.
    Oder wenn man vergewaltigt wird.
    Psychische Gewalt ist zum Beispiel,
    wenn Eltern als Strafe nicht mehr sprechen.
    Oder wenn man ständig beschimpft
    oder schlecht gemacht wird.
  • An Eltern, Angehörige oder andere Bezugs-Personen
  • An Frauen und Männer, die Opfer von Gewalt wurden.
    Gewalt kann körperlich, sexuell oder psychisch sein.
  • An Erwachsene, die als Kind Opfer von Gewalt wurden.
    Sie können das aber aus erst jetzt anzeigen.
    Dafür gibt es verschiedene Gründe.
    Zum Beispiel kann sich jemand erst als
    erwachsene Person daran erinnern.

Es gibt 2 Arten von Prozess-Begleitung.

  1. Psycho-soziale Prozess-Begleitung
  2. Juristische Prozess-Begleitung

1. Psycho-soziale Prozess-Begleitung

Ein Prozess ist ein sehr belastendes Erlebnis.
Sie brauchen  jemanden, der Ihnen hilft.
So können Sie die Situation besser verstehen
und bewältigen.
Die Psycho-soziale Prozess-Begleitung ist dabei
eine große Unterstützung.

Sie bekommen diese Hilfe.

  • Bei der Beratung und Begleitung
    von der Anzeige der Straftat
    bis zum Ende des Verfahrens.
  • Bei der Vorbereitung auf eine Befragung
    durch die Polizei oder durch das Gericht.
  • Begleitung zu Terminen bei der Polizei,
    zu einem Anwalt oder einer Anwältin,
    zu Gerichts-Terminen.
    Eine Anwältin oder ein Anwalt ist eine Fach-Person
    für alles, was mit Gesetzen und dem Recht  zu tun hat.
  • Die Begleitung erklärt Ihnen alles,
    was bei einem Verfahren passiert.
  • Die Begleitung informiert Sie über Ihre Rechte als Opfer.

2. Juristische Prozess-Begleitung

Juristisch bedeutet alles, was mit Gesetzen
und dem Recht zu tun hat.
Opfer von Gewalt bekommen Unterstützung
bei einem Gerichts-Verfahren.
Alle Rechte und Möglichkeiten werden Ihnen erklärt.
Sie erhalten kostenlos eine Anwältin oder einen Anwalt.
Sie oder er hilft Ihnen zum Beispiel,
wenn es darum geht, ob Sie Schmerzens-Geld bekommen.

Die ifs Prozess-Begleitung wird vom Staat Österreich bezahlt.

Kontakt

Prozessbegleitung Erwachsene

Johannitergasse 6

6800 Feldkirch

Prozessbegleitung Kinder und Jugendliche

Marktplatz 3 (Eingang Winkelgasse)

6850 Dornbirn