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Wichtige Informationen, wenn Sie sich beim ifs beschweren möchten

Für uns ist wichtig, dass wir von unseren Klientinnen
und Klienten Rückmeldungen bekommen.
War unsere Arbeit hilfreich?
Haben wir Sie gut beraten?
Haben wir Fehler gemacht oder etwas vergessen?
Haben Sie oder wir etwas falsch verstanden?
So können wir darauf reagieren.

Sie können Ihre Beschwerde auf verschiedene Arten an uns richten.

Beschwerde-Formular im Internet

Auf der Homepage vom ifs finden Sie ein Beschwerde-Formular.
Sie können das Formular direkt im Internet ausfüllen und abschicken.
Beschwerde-Formular

Beschwerde per E-Mail

Sie können Ihre Beschwerde in einer E-Mail an uns schicken.
Hier ist die E-Mail-Adresse.

Beschwerde per Post

Sie können Ihre Beschwerde in einem Brief an uns schicken.
Das ist unsere Post-Adresse:

ifs Geschäftsführung
KW "Beschwerde"
Interpark Focus 40
6832 Röthis

Anonyme Beschwerde

Sie können Ihre Beschwerde auch anonym an uns richten.
Manchmal möchte eine Person nicht sagen, wer sie ist.'
Man sagt dazu, sie will anonym bleiben.
Sie möchte aber trotzdem eine Beschwerde vorbringen.
Das ist beim ifs natürlich möglich.
Um eine anonyme Beschwerde an das ifs zu richten,
können Sie einen Brief ohne Absender und Unterschrift an uns senden.

Das muss man wissen, wenn eine Beschwerde anonym ist.

  • Das ifs kann der Person keine Rückmeldung geben.
  • Das ifs kann der Person keine Fragen zur Beschwerde stellen.
  • Manchmal ist das aber notwendig.
    Durch ein persönliches Gespräch kann man vieles klären.
    Das ist bei einer anonymen Beschwerde nicht möglich.
  • Bei einer Beschwerde kann die Person beweisen,
    dass etwas nicht richtig gelaufen ist.
    Wenn die Beschwerde anonym ist,
    wird es sehr schwierig, etwas zu beweisen.
    Das ifs kann die Person dazu nicht befragen.

Wird meine Beschwerde vertraulich behandelt?

Ihre Beschwerde kann natürlich vertraulich behandelt werden.
Vertraulich bedeutet, dass die Person,
gegen die sich Ihre Beschwerde richtet,
nichts davon erfährt.
Das geht aber nicht immer.
Zum Beispiel, wenn es um Gewalt geht.

Was passiert mit meiner Beschwerde?

Jede ifs Beraterin und jeder ifs Berater hat eine Chefin oder einen Chef.
Die Beschwerde wird von diesen zuerst gelesen und bearbeitet.
Die Chefin oder der Chef entscheidet dann, was gemacht wird.
Das hängt davon ab, um was es geht.
Das kann zum Beispiel eine Anordnung an die Beraterin
oder den Berater sein.

Wichtig ist immer eine Rückmeldung an die Person,
die die Beschwerde eingebracht hat.

Was passiert, wenn es um Gewalt geht?

Im ifs gibt es die Gewaltschutz-Kommission.
Diese Stelle bearbeitet Beschwerden, wenn es um Gewalt geht.
Das gilt für Beschwerden von Klientinnen oder Klienten,
aber auch für Beschwerden von ifs Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern.