jahresbericht13

21 ifs Opferschutz haben bereits Gewalt in der Partner- schaft erlebt. 43 Prozent der Frauen sahen sich psychischer Gewalt durch den aktuellen oder früheren Partner ausgesetzt und 33 Prozent haben in ihrer Kindheit körperliche oder sexu- elle Gewalt durch eine/n Erwachse- nen erfahren. Um hier gezielt entgegenzuwirken und auch betroffene Männer zu schützen, setzen sich die Mitarbei- terinnen des ifs Opferschutzes tag- täglich für den Schutz von Opfer von häuslicher Gewalt ein. Ziel der Arbeit ist es, Gewalt nachhaltig zu beenden und weitere Übergriffe und Gewalt- taten zu verhindern. ifs Gewaltschutzstelle Die Gewaltschutzstelle ist ein An- gebot für Menschen, die häusliche Gewalt erfahren. Denn Gewalt fin- det häufig am Ort der scheinbaren Geborgenheit, in den eigenen vier Wänden, in der eigenen Familie statt. Personen, die von sexueller, körper- licher und/oder psychischer Gewalt betroffen sind, erhalten in der Ge- waltschutzstelle Unterstützung. Die Mitarbeiterinnen bieten Hilfe und Beratung in akuten Bedrohungssitu- ationen. Vordergründiges Ziel ist es, gemeinsammit Betroffenen Möglich- keiten und Wege zu erarbeiten, um Gewalt nachhaltig zu beenden und die Sicherheit für gefährdete Perso- nen zu erhöhen. 2013 traten mit der Novelle des Si- cherheitspolizeigesetzes erfreuliche Änderungen zum Schutz der Opfer von Gewalt in Kraft – insbesondere im Bereich des Kinderschutzes und der Durchsetzung einstweiliger Ver- fügungen zum Schutz vor Gewalt. Im vergangenen Jahr begleitete die Gewaltschutzstelle 674 KlientIn- nen, die von häuslicher Gewalt oder beharrlicher Verfolgung (Stalking) betroffen waren, sowie 19 miteinbe- zogene Personen, das entspricht ins- gesamt 693 KlientInnen. Die Mitar- beiterinnen führten 723 persönliche und 1.828 telefonische Beratungen. Detaillierter Jahresbericht der ifs Gewaltschutzstelle auf www.ifs.at ifs Frauennot- Wohnung Die FrauennotWohnung ist die ein- zige stationäre Einrichtung in Vor- arlberg, die von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und deren Kin- dern Schutz und Sicherheit bietet. Die Mitarbeiterinnen sind rund um die Uhr erreichbar. Anfragen und Aufnahmen können jederzeit unbü- rokratisch erfolgen. Im vergangenen Jahr suchten 66 Frauen und 59 Kinder in der Frauen- notWohnung Schutz und Sicherheit. Das Alter der hilfesuchenden Frauen lag zwischen 19 und 71 Jahren. Auf- fallend ist, dass sich immer häufiger ältere Frauen an die FrauennotWoh- nung wenden. Dies ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen, wobei vor allem eine Frage, die sich ältere Frauen stellen, zentral ist: Möchte ich diesen Mann, von dem ich so lange Gewalt erfahren habe, im Al- ter pflegen? Es zeigt sich, dass das Selbstbewusstsein und der Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben von Frauen allgemein, aber vor allem auch von Frauen im höheren Alter sich verändern. Deutlich wird auch immer wieder, dass häusliche Gewalt unabhängig von Bildung, Einkommen, Nationali- tät und Kultur auftritt. Ob ein Opfer in der ifs FrauennotWohnung Schutz und Sicherheit sucht, ist vielmehr davon abhängig, welche finanziellen und sozialen Ressourcen einer Frau zur Verfügung stehen. ifs Kinderschutz Kinder haben das Recht, gewaltfrei aufzuwachsen. Leider ist diese Ge- waltfreiheit noch immer nicht lü- ckenlos umgesetzt. Daher ist Kinder- schutzarbeit nach wie vor notwendig und von besonderer Wichtigkeit. Die Vernetzung der Opferschutz- einrichtungen mit der Kinder- und Jugendhilfe, den Kinderschutzgrup- pen in den Krankenhäusern, Polizei und Gericht ist Voraussetzung für den effektiven Schutz der Kinder vor Gewalt. Der Kinderschutz bietet Abklärung, Information und Hilfe bei Verdacht auf Gewalt an Kindern: - Sexuelle Gewalt wie zum Bei- spiel unangenehmes Berühren, Zuschauen müssen bei sexuellen Handlungen, reales Entblößen oder Vergewaltigung - Körperliche Gewalt wie zum Bei- spiel Schlagen, Schütteln oder Verletzen - Psychische Gewalt wie zum Beispiel starkes Ablehnen, Isolieren oder verbales Entblößen des Kindes, Er- pressung, Drohung oder Mobbing Erfreulich ist, dass das öffentliche Bewusstsein bezüglich des Kinder- schutzes gestiegen ist. Die Menschen sind sensibler geworden, wodurch in Missbrauchsfällen oftmals frühzei- tig reagiert wird. Zugenommen ha- ben die Anfragen, die Übergriffe un- ter Kindern – in Schule, Kindergarten und Kinderbetreuungseinrichtungen – thematisieren. 2012 begleitete der ifs Kinderschutz 206 betroffene Kinder sowie 192 Be- zugspersonen dieser Kinder, womit sich eine GesamtklientInnenzahl von 398 ergibt. Zusätzlich wurden 42 Anfragen von FachkollegInnen bearbeitet. Gemeinsammit diesen klärten die Mitarbeiterinnen des Kinderschutzes den Verdacht ab oder informierten die Anfragenden über Gewalt an Kindern. Ein Teil der Kinderschutzberatungen führten zu einer polizeilichen Anzeige. ifs Prozessbegleitung Im Rahmen des Opferschutzes er- halten Opfer von Gewalt kostenlose Prozessbegleitung durch Psycholo- ginnen, Sozialarbeiterinnen und Ju- ristinnen sowie Anwältinnen. In der Prozessbegleitung werden Opfer von Gewalt (Erwachsene, Kinder und de- ren Bezugspersonen) kostenlos wäh- rend eines gerichtlichen Prozesses unterstützt, informiert, beraten und zu Polizei und Gericht begleitet. Die Gewaltschutzstelle führte 2013 ins- gesamt 106 Prozessbegleitungen für Erwachsene durch, der Kinderschutz 75 Prozessbegleitungen für Kinder und deren Angehörige. ○

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