jahresbericht13

ifs Jahresbericht 2013 24 sonen des „Netz für Kinder“ speziell gefördert werden. Der Familienkrisendienst, eine Nacht- und Wochenendbereitschaft in Kooperation mit dem Vorarlberger Kinderdorf, verzeichnete im vergan- genen Jahr 38 Einsätzen. Die Mitar- beiterInnen in Bereitschaft werden von der Polizei, der Telefonseelsorge oder dem Kriseninterventionsteam gerufen, wenn minderjährige Kinder oder Jugendliche aktuellen Schutz benötigen. Durchschnittlich 20 Kinder wurden im vergangenen Jahr im Kinderhaus talENTE, das u.a. durch Spendengel- der des „Netz für Kinder“ finanziert wird, betreut. In den Bereichen „früh. start“ und Besuchstreff konnten 39 (früh.start) bzw. 22 Familien (Be- suchstreff) begleitet werden. ifs Sachwalterschaft Die Sachwalterschaft übernimmt die gesetzliche Vertretung von Men- schen, die aufgrund einer geistigen Beeinträchtigung oder psychischen Erkrankung (dazu zählen auch De- menzerkrankungen) nicht mehr in der Lage sind, bestimmte Angele- genheiten eigenständig zu erledigen, ohne dabei Gefahr zu laufen, benach- teiligt zu werden. SachwalterInnen vertreten Betroffene in finanziellen Angelegenheiten und vor Behörden, halten persönlichen Kontakt und kümmern sich bei Bedarf um die soziale Betreuung. Den Auftrag er- teilt das jeweilige Bezirksgericht in Form eines Gerichtsbeschlusses, in dem klar festgelegt ist, für welche Bereiche die Vertretung erfolgt. Eine Sachwalterschaft ist unzulässig, wenn die Hilfe in anderer Form, z.B. im Rahmen der Familie, in Pflegeein- richtungen, in Einrichtungen der Be- hindertenhilfe oder psychosozialer Dienste im erforderlichen Ausmaß gegeben ist. Die ifs Sachwalterschaft vertrat im vergangenen Jahr 715 KlientInnen. Des Weiteren führten die Mitarbei- terInnen 253 Clearingverfahren und 476 Beratungen durch. Demzufolge unterstütze die Sachwalterschaft 2013 insgesamt 1.444 Personen. ifs Bewohner- vertretung Wenn in Pflegeheimen, Behinder- teneinrichtungen oder Krankenhäu- sern eine freiheitsbeschränkende Maßnahme angeordnet wird, ist die jeweilige Einrichtung gesetzlich ver- pflichtet, die Bewohnervertretung zu informieren. In der Folge besucht diese den betroffenen Menschen möglichst rasch und spricht mit dem Betreuungsteam. Ziel ist es, gemein- sam zu beurteilen, ob die Freiheits- beschränkung notwendig ist oder ob es schonendere Alternativen gibt. Gibt es kein Einvernehmen, können die BewohnervertreterInnen einen Antrag auf Prüfung der Freiheits- beschränkung beim Bezirksgericht stellen. Mit Hilfe eines Sachverstän- digen entscheidet das Gericht, ob die Maßnahme zulässig oder unzulässig ist. Bei Unzulässigkeit muss die Be- schränkung sofort beendet werden. Die ifs Bewohnervertretung vertrat 2013 insgesamt 1.119 Menschen recht- lich bei der Wahrung ihrer persönli- chen Freiheit. 453 Personen wurden in Pflegeheimen und Tagesbetreuun- gen, 136 in Behinderteneinrichtungen und 530 in Akutkrankenhäusern beispielsweise durch Bettgitter, Fixierungsgurte oder Beruhigungs­ mittel in ihrer Bewegungsfreiheit beschränkt. Die Bewohnervertreter­ Innen haben 637 persönliche Erst- kontakte und 368 Folgebesuche bei ihren KlientInnen absolviert sowie 364 persönliche Gespräche mit Mit- arbeiterInnen der Einrichtungen geführt. ifs Patienten­ anwaltschaft Seit dem Jahr 1991 ist die ifs Pati- entenanwaltschaft auf Grundlage des Unterbringungsgesetzes als Rechtsbeistand für PatientInnen im Landeskrankenhaus Rankweil tätig. Primäre Aufgabe der Patientenan- wältInnen ist die Vertretung von PatientInnen, die ins psychiatrische Krankenhaus eingewiesen oder in einem Zwangskontext behandelt bzw. betreut werden. Dabei wird das Ziel verfolgt, die Zwangssituation für die Betroffenen so schnell wie möglich aufzuheben und den per- sönlichen Behandlungswunsch der PatientInnen so weit wie möglich zu berücksichtigen. Die Patientenanwaltschaft über- nimmt die gerichtliche Vertretung bei Überprüfungsverfahren ärzt- lich angeordneter Zwangsmaß- nahmen sowie bei Zwangseinwei- sungen durch Polizei, Amts- oder Gemeindearzt/-ärztin. Zudem fällt die außergerichtliche Vertretung in der unmittelbaren Zwangssituation gegenüber dem/der behandelnden Arzt/Ärztin und dem Pflegepersonal sowie die Beratung und Information über Patientenrechte, Unterbrin- gungsgesetz, Alternativen zur sta- tionären Behandlung etc. in deren Zuständigkeitsbereich. Die ifs Patientenanwaltschaft un- terstützte im vergangenen Jahr 988 Patienten im Unterbringungsverfah- ren. Des Weiteren hat die Patienten- anwaltschaft im Jahr 2013 gesamt 221 Beratungen und Vertretungen von nicht untergebrachten PatientInnen durchgeführt. Somit ergibt sich eine GesamtklientInnenzahl von 1.209. ○ Detaillierter Jahresbericht des Vereins ifs Sachwalterschaft, ifs Bewohnerver- tretung und ifs Patientenanwaltschaft auf www.ifs.at

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