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ifs Jahresbericht 2015 20 Für viele ist das Zuhause der Inbe- griff von Sicherheit und Geborgen- heit, für viele aber auch ein Ort des Leidens, wo sie Gewalt und Miss- brauch erfahren. Häusliche Gewalt hat viele Gesichter. Sie reicht von Schlagen über Bedrohen, Beschimp- fen, Erniedrigen und Quälen bis hin zu Verfolgen oder Vergewaltigen. Sie beherrscht den Alltag vieler Frauen, Männer und Kinder und die Auswir- kungen auf die Betroffenen selbst, deren Leben und Gesundheit sind verheerend. Im Kontext von häuslicher Gewalt werden die grundlegendsten Men- schenrechte, wie das Recht auf physi- sche und psychische Unversehrtheit, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf Gesundheit und nicht selten das Recht auf Leben massiv verletzt. Es ist wichtig, häusliche Ge- walt als Menschenrechtsverletzung anzuerkennen, denn damit wird die Verhinderung von familiärer Gewalt als öffentliche Aufgabe und nicht als Privatproblem der betroffenen Paare und Familien verstanden. Mit dem Übereinkommen des Euro- parats zur Verhütung und Bekämp- fung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul Konven- tion“), das mit 1. August 2014 in Kraft trat, wurden erstmals verbindliche Rechtsnormen geschaffen. Dieses Übereinkommen, das von rund ei- nem Dutzend Ländern – darunter auch Österreich – ratifiziert wurde, gilt derzeit als wichtigstes Rechtsin- strument auf diesem Gebiet. Ein Fo- kus richtet sich auf häusliche Gewalt und schließt hier betroffene Männer ifs Opferschutz Häusliche Gewalt stellt eine Menschenrechtsverletzung dar.
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