jahresbericht15

21 ifs Opferschutz und Kinder mit ein. Die österrei- chische Bundesregierung hat die Konvention zum Anlass genommen, einen Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt zu beschließen. In diesem Aktionsplan wird ein Maßnahmenpaket beschrie- ben, welches bis 2016 zur Umsetzung gelangen soll und u. a. die Koordina- tion von politischen und Präventi- onsmaßnahmen, solchen zum Schutz und zur Unterstützung von Opfern sowie Schutzmaßnahmen zur euro- päischen sowie internationalen Zu- sammenarbeit beinhaltet. Auch der ifs Opferschutz hat es sich zur Aufgabe gemacht, gegen häusli- che Gewalt einzutreten. Ziel ist es, Gewalt nachhaltig zu verhindern und den Opfern bestmögliche Unter- stützung zukommen zu lassen. ifs Gewaltschutzstelle Jede dritte Frau in der EU hat bereits körperliche und/oder sexuelle Ge- walt erfahren. Dieses erschreckende Ausmaß von Gewalt gegen Frauen macht deutlich, wie wichtig es ist, eindeutig und unmissverständlich Position gegen häusliche Gewalt zu beziehen – mit dem Ziel, „ein Europa zu schaffen, das frei von Gewalt ge- gen Frauen und häuslicher Gewalt ist“ (Istanbul-Konvention). In Vorarl- berg setzt sich die ifs Gewaltschutz- stelle für die Rechte von Opfern von häuslicher Gewalt und beharrlicher Verfolgung (Stalking) ein und bietet diesen Hilfe und Beratung in akuten Bedrohungssituationen. Im vergangenen Jahr begleiteten die Mitarbeiterinnen 755 Personen und führten 611 persönliche sowie 1.616 telefonische Beratungsgespräche. In 59 Prozent der betroffenen Familien lebten minderjährige Kinder. Diese Kinder – 2014 waren es insgesamt mehr als 700 – sind immer auch von Gewalt betroffen, egal ob sie diese selbst erleben oder miterleben müssen. Detaillierter Jahresbericht der ifs Gewaltschutzstelle auf www.ifs.at ifs Frauennot­ Wohnung Häusliche Gewalt weist viele Fa- cetten auf und zeigt sich sowohl in physischer, sexueller als auch psychi- scher Form. Häufig erdulden Frauen Gewalthandlungen über mehrere Jahre hinweg, ehe sie es wagen, aus dem Gewaltkreislauf auszubrechen. Aber Gewalt ist kein normaler Be- standteil einer Beziehung. Gewalt- taten sind strafbare Handlungen innerhalb und außerhalb des pri- vaten Bereichs. Wagt eine Frau den mutigen Schritt, aus einer Gewalt- beziehung auszubrechen und ihren Partner zu verlassen, so bietet sich in der ifs FrauennotWohnung die Mög- lichkeit, zur Ruhe zu kommen. Die ifs FrauennotWohnung – das frauenhaus in vorarlberg – stellte im vergangenen Jahr für 56 Frauen und 62 Kinder einen Zufluchtsort dar, der Schutz und Sicherheit garan- tierte. Des Weiteren beantworteten die Mitarbeiterinnen der Frauen- notWohnung, die rund um die Uhr erreichbar sind, insgesamt 302 tele- fonische Anfragen und führten 44 Informationsgespräche. 2014 verzeichnete die FrauennotWoh- nung auffallend wenige Anfragen und Aufnahmen von Klientinnen mit türkischemMigrationshintergrund. Es wurde versucht, hierfür Erklärun- gen zu finden, Hypothesen wurden aufgestellt und wieder verworfen. Im Austausch mit anderen österrei- chischen Frauenhäusern, die einen solchen Rückgang nicht ausmachen konnten, gelangten die Mitarbeite- rinnen zu dem Schluss, dass es sich dabei vermutlich um ein vorüberge- hendes Phänomen handelt. ifs Kinderschutz Die UN-Kinderrechtskonvention legt umfassende Kinderrechte fest, dar- unter auch das Recht auf Schutz vor Gewalt, Misshandlung, Vernachlässi- gung oder Ausbeutung in der Familie. Denn für Kinder ist das Aufwachsen in Schutz und Sicherheit elementar, da Gewalterfahrungen in der Kind- heit oft gravierende und lebenslange Auswirkungen auf die Entwicklung haben. Dieser Schutz der Kinder kann nur in Kooperation aller ver- antwortlichen Stellen erreicht wer- den. Deshalb ist die Vernetzung der Opferschutzeinrichtungen mit der Kinder- und Jugendhilfe, den Kinder- schutzgruppen in den Krankenhäu- sern, mit Polizei und Gericht Voraus- setzung für den effektiven Schutz vor Gewalt unerlässlich. Der ifs Kinderschutz tritt gegen Gewalt an Kindern ein und bietet Betroffenen und deren Bezugsper- sonen Hilfe an, wenn diese sexuelle, körperliche oder psychische Gewalt erlebt haben. Insgesamt begleiteten die Mitarbeiterinnen im vergangenen Jahr 211 Kinder sowie 230 Angehörige dieser Kinder, was einer Gesamtkli- entInnenzahl von 441 entspricht. 83 Prozent der Anfragen betrafen Mädchen, 17 Prozent Jungen. Rund die Hälfte der KlientInnen waren Kinder unter 14, ein Viertel Jugend- liche zwischen 14 und 18 Jahren so- wie ein Viertel Erwachsene, die als Kinder von Gewalt betroffen waren. 56 Prozent der Fälle bezogen sich auf sexuelle Gewalt, 21 Prozent auf körperliche Gewalt, 16 Prozent auf psychische Gewalt und 7 Prozent auf weitere Gewaltformen. ifs Prozessbegleitung Strafverfahren stellen für Opfer von Gewalt eine große emotionale Belastung dar. In dieser schwierigen Phase kann Prozessbegleitung als entlastende Hilfestellung zur Sta- bilisierung beitragen. Im Rahmen der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung erhalten Betrof- fene (Erwachsene, Kinder und deren Bezugspersonen) kostenlos Bera- tung, Unterstützung und rechtliche Vertretung. Die ifs Gewaltschutzstelle führte im vergangenen Jahr insgesamt 103 Prozessbegleitungen für Erwachsene durch, der ifs Kinderschutz begleitete 84 Kinder und deren Bezugspersonen bzw. Erwachsene, die als Kinder Op- fer von Gewalt wurden. ○

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