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ifs Jahresbericht 2015 24 ifs Sachwalterschaft Die Komplexität und Schnelligkeit unseres modernen Lebens über- fordert gerade ältere Personen und Menschen mit einer geistigen Be- einträchtigung oder psychischen Erkrankung zunehmend. In einer Gesellschaft, die immer älter wird und in der die Wahrscheinlichkeit für Pflegebedürftigkeit und De- menzerkrankungen steigt, werden daher Unterstützungsleistungen für Betroffene, wie z.B. Sachwalterschaf- ten, immer wichtiger. Im vergangenen Jahr wurde die UN-Behindertenrechtskonvention, welche die gleichberechtigte Rechts- und Handlungsfähigkeit von Men- schen mit Beeinträchtigungen in allen Lebensbereichen vorsieht, immer wieder angeführt, um Kritik an Sachwalterschaften zu üben und deren Abschaffung zu fordern. Dabei wird jedoch übersehen, dass die UN- Behindertenrechtskonvention die Mitgliederstaaten dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, „umMenschen mit Behinderung Zugang zu Unterstützungen zu ver- schaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähig- keit gegebenenfalls benötigen“ (Art. 12 Abs. 3 UNBRK). Die Sachwalter- schaft versteht sich genau als solche Unterstützungsmöglichkeit. Im vergangenen Jahr vertrat die ifs Sachwalterschaft 715 KlientInnen. Zudem führten die SachwalterInnen 345 neue Clearingverfahren sowie insgesamt 551 Beratungen (um 15 Prozent mehr als im Vorjahr) durch. ifs Bewohner­ vertretung Freiheitsbeschränkende Maßnah- men, wie beispielsweise das Anbrin- gen von Bettgittern, das Anbinden mit Gurten, das Versperren von Türen oder der Einsatz von beruhi- genden Medikamenten, sind tenden- ziell immer seltener Bestandteil des Alltags in Pflegeheimen, Behinder- teneinrichtungen und Krankenhäu- sern. Sturz- und Verletzungsgefahr, Verwirrtheit, Bewegungsdrang sowie Sicherstellung der medizinischen Be- handlung werden als Gründe für die Anordnung der Freiheitsbeschrän- kung angeführt. Auch Menschen in Pflege- und Betreuungseinrich- tungen haben das Recht auf Schutz ihrer persönlichen Freiheit. Werden freiheitsbeschränkende Maßnahmen angeordnet, so ist die jeweilige Ein- richtung gesetzlich dazu verpflich- tet, die Bewohnervertretung darüber in Kenntnis zu setzen. In der Folge kontaktieren die ifs Bewohnerver- treterInnen, die auf Grundlage des Heimaufenthaltsgesetzes tätig sind, Betroffene und setzen sich für die Wahrung ihrer persönlichen Freiheit ein. Im vergangenen Jahr vertrat die ifs Bewohnervertretung 1.066 Klient­ Innen bei 1.779 Maßnahmen von Freiheitsbeschränkungen gegen oder ohne ihren Willen. 408 dieser Maß- nahmen entfielen auf Pflegeheime, 138 auf Behinderteneinrichtungen, 518 auf Akutkrankenhäuser und 2 auf Tagesbetreuungen. Die ifs Be- wohnervertreterInnen standen mit 609 Betroffenen in persönlichem Erstkontakt, statteten 296 Folgebesu- che ab und führten 603 persönliche Gespräche mit MitarbeiterInnen der Einrichtungen. ifs Patienten­ anwaltschaft Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen gegen ihren Willen in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen und/oder während des Aufenthalts Zwangsmaßnahmen unterworfen werden. Auf Grundlage des Unterbringungsgesetzes setzt sich die ifs Patientenanwaltschaft im Landeskrankenhaus Rankweil für die Wahrung der Persönlichkeits- rechte und Menschenwürde von psychisch kranken Menschen ein. Es gilt, die Zwangssituation für die Be- troffenen so rasch als möglich aufzu- heben und den persönlichen Behand- lungswunsch der PatientInnen so weit als möglich zu berücksichtigen. Denn nach dem Unterbringungsge- setz ist ein Freiheitsentzug nur als letztes Mittel zulässig, wenn alle anderen Alternativen der Betreuung und Gefahrenabwehr versagen. Insgesamt vertrat die ifs Patienten- anwaltschaft im vergangenen Jahr 1.029 PatientInnen im Unterbrin- gungsverfahren. Zudem führten die PatientenanwältInnen 263 Beratun- gen und Vertretungen von nicht un- tergebrachten PatientInnen durch, womit sich eine GesamtklientInnen- zahl von 1.292 ergibt. ○ Detaillierter Jahresbericht des Vereins ifs Sachwalterschaft, Be- wohnervertretung und Patienten- anwaltschaft auf www.ifs.at

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