Jahresbericht 2016

27 ifs Opferschutz ifs Gewaltschutzstelle Die ifs Gewaltschutzstelle ist eine gesetzlich anerkannte Opferschutz- einrichtung und bietet Opfern von häuslicher Gewalt Hilfe und Unter- stützung. Wer in der Familie oder im nächsten Umfeld Gewalt erlebt, wer belästigt, erniedrigt, beschimpft, bedroht, verfolgt, geschlagen oder vergewaltigt wird, hat das Recht auf Schutz und Sicherheit. Denn Gewalt in der Familie ist strafbar. In Bedro- hungssituationen bieten die Mitar- beiterInnen der Gewaltschutzstelle psychosoziale und rechtliche Bera- tung und Hilfe. In erster Linie gilt es, die gefährdete Person vor weiteren Gewalthandlungen zu schützen und sie nicht alleine zu lassen. Gemein- sam werden Maßnahmen für deren Sicherheit geplant und umgesetzt. Mögliche rechtliche Schritte werden aufgezeigt und die Betroffenen darin unterstützt, weiterführende Verän- derungen ihrer Lebenssituation ein- zuleiten und damit den Gewaltkreis- lauf zu durchbrechen und zukünftig ein gewaltfreies Leben zu führen. Zudem informieren die Mitarbeiter­ Innen der Gewaltschutzstelle über die Möglichkeiten einer Wegweisung, eines Betretungsverbotes oder einer einstweiligen Verfügung. Insgesamt wandten sich im vergan- genen Jahr 746 hilfesuchende Per- sonen an die ifs Gewaltschutzstelle. Die MitarbeiterInnen führten 727 persönliche sowie 1.905 telefonische Beratungsgespräche. Nach wie vor ist der Anteil weiblicher Opfer mit 89 Prozent deutlich höher als jener männlicher Opfer mit 11 Prozent. Detaillierter Jahresbericht der ifs Gewaltschutzstelle auf www.ifs.at ifs Frauennot­ Wohnung Die ifs FrauennotWohnung bietet von häuslicher Gewalt betroffe- nen Frauen und deren Kindern kurzfristig und unbürokratisch Schutz und Sicherheit sowie eine vorübergehende Wohnmöglichkeit. Die MitarbeiterInnen sind rund um die Uhr telefonisch erreichbar und Aufnahmen sind bei Bedarf zu jeder Tages- oder Nachtzeit möglich, denn es gilt, Frauen und Kinder umgehend vor weiteren Gewalterfahrungen zu schützen. In angstfreier Atmosphäre können die Frauen zur Ruhe kommen und sich Gedanken darüber machen, wie sie ihr Leben und jenes ihrer Kin- der in Zukunft gestalten möchten. Zusätzlich umfasst das Angebot re- gelmäßige Beratungsgespräche, Ver- mittlung von Rechtsinformationen, von Prozessbegleitung und medizini- scher Versorgung, Begleitung zu Äm- tern und Behörden, Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche sowie die Vermittlung an weiterfüh- rende unterstützende Einrichtungen. Im vergangenen Jahr begleiteten die MitarbeiterInnen der Frauen- notWohnung insgesamt 55 Frauen und 56 Kinder auf demWeg in eine gewaltfreie Zukunft. Zusätzlich wur- den 289 Anfragen bearbeitet und 29 Informationsgespräche geführt. Das vergangene Arbeitsjahr zeichnete sich durch eine überdurchschnittlich lange Aufenthaltsdauer der Klien- tinnen in der FrauennotWohnung aus. Ein Grund hierfür sind die oft sehr lange dauernden Strafverfah- ren gegen die Täter sowie Zivilver- fahren, die Scheidung, Obsorge und Unterhalt betreffen. Ein weiterer Grund ist die Tatsache, dass der Woh- nungsmarkt in Vorarlberg stark aus- gedünnt ist und die Frauen oft lange Zeit benötigen, bis sie ihre Lebens- perspektiven organisieren können. ifs Kinderschutz Der ifs Kinderschutz tritt gegen Gewalt an Kindern ein und bietet Betroffenen und deren Bezugsperso- nen Hilfe an. Besteht in einer Familie der Verdacht eines sexuellen Miss- brauchs oder wird dieser aufgedeckt, so ist eine schwere Krise unvermeid- bar. Sinnvoll ist es, dass das betrof- fene Kind und die Mutter jeweils eine eigene Beratung erhalten, denn die persönlichen Interessen können unterschiedlich oder sogar wider- sprüchlich sein. Wenn der Beschul- digte auch noch Teil der Familie ist, dann ist die Herausforderung groß und die Beratungsinhalte müssen differenziert werden. Einen wesent- lichen Bestandteil guter Beratung stellt dabei der fachliche Austausch dar, weshalb die oft sehr komplexen Kinderschutzfälle eine Zusammen- arbeit notwendig machen. Um diese interne Zusammenarbeit zu stärken und somit von Gewalt betroffene Kinder, deren Bezugspersonen und Helfersysteme noch gezielter beraten und begleiten zu können, wurden 2016 Vorbereitungen für den Bezug gemeinsamer Beratungsräumlichkei- ten getroffen. Seit Anfang des Jahres 2017 ist der ifs Kinderschutz nun in Dornbirn, Marktplatz 3 zu finden. Nach wie vor werden Betroffene aber auch wohnortnahe an den ifs Bera- tungsstellen in Bregenz, Feldkirch und Bludenz beraten. Im vergange- nen Jahr standen die MitarbeiterIn- nen des ifs Kinderschutz insgesamt 203 Kindern und Jugendlichen sowie 210 Angehörigen beratend und infor- mierend zur Seite. ifs Prozessbegleitung Prozessbegleitung ist ein Angebot für Opfer von Gewalt und umfasst Beratung, Unterstützung und rechtliche Vertretung während der emotional belastenden Zeit eines Strafverfahrens. Im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung werden Betroffene über die Abläufe eines Verfahrens sowie über Opfer- rechte informiert und während des gesamten Verfahrens – von der An­ zeigenerstattung bis zur rechtskräf- tigen Erledigung – beraten, begleitet und unterstützt. Juristische Prozess- begleitung steht den Opfern in allen Lagen des Verfahrens bei und erläu- tert die Rechte und Möglichkeiten der beteiligten Personen. Im Jahr 2016 unterstützte die ifs Ge- waltschutzstelle im Rahmen der Pro- zessbegleitung 102 Erwachsene. Der ifs Kinderschutz führte 127 Prozess- begleitungen für Kinder, Jugendliche und deren Angehörige durch. ○

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