ifs_jahresbericht2017

ifs Jahresbericht 2017 26 Im Jahr 2017 wurde im Zuge einer ifs- internen Organisationsumstruktu- rierung das Geschäftsfeld Inklusion und Selbstbestimmung definiert. Im Fokus der umfassenden Dienstleis- tungen des Geschäftsfeldes steht der Mensch mit seinem Recht auf Selbstbestimmung und barrierefreie Teilhabe am öffentlichen Leben. Wie herausfordernd die Umsetzung die- ser Aufgabenstellung im Alltag ist, wird deutlich, wenn man die Begriffe Inklusion und Selbstbestimmung nä- her betrachtet. Zwischen echten Alternativen wählen Wird von Selbstbestimmung gespro- chen, so ließe sich grundsätzlich ein- wenden, dass doch jeder Mensch von Geburt an auf die eine oder andere Weise fremdbestimmt ist. Ein einfa- ches Unterfangen ist Selbstbestim- mung gewiss nicht. Im alltäglichen Leben möchte der Mensch das Recht und die Möglichkeit haben, zwischen echten Alternativen zu wählen und möglichst unabhängig von Entschei- dungen anderer zu handeln. Selbst- bestimmung ist dabei ein sehr indi- vidueller Vorgang, der von Mensch zu Mensch verschieden ist und ganz stark davon abhängt, was jemand für wünschenswert und notwendig erachtet, um ein zufriedenes und sinnerfülltes Leben zu führen. Das gilt auch und in besonderemMaße für Menschen mit Beeinträchtigun- gen. Sie wollen selbstbestimmt leben und unabhängig von Institutionen und anderen Menschen eigene Ent- scheidungen treffen. Das Leben so weit als möglich selbst in die Hand zu nehmen und es entsprechend ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten sollte dabei ebenso selbstverständ- lich sein wie die Möglichkeit, am öf- fentlichen Leben in einer Gemeinde teilzuhaben. Seit Inkrafttreten der UN-Behinder- tenrechtskonvention im Jahr 2006 ist Inklusion ein substanzieller men- schenrechtlicher Begriff, der eine staatliche Verpflichtung formuliert, wonach Menschen mit Beeinträchti- gungen die Teilhabe „gleichberech- tigt mit anderen“ ermöglicht werden soll und kein Mensch ausgeschlos- sen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Die Verpflich- tung bezieht sich darauf, Diskrimi- nierungen in den Bereichen Bildung, Arbeit, Freizeit, Wohnen, Bauen, öffentlicher Verkehr, Mobilität und Kommunikation abzubauen. Mittendrin statt nur nahe dran Manchmal wird Inklusion aber mehr als rhetorisches Schlagwort, denn als gesellschaftspolitischer Auftrag betrachtet. Inklusion verlangt jedoch nach einem kritischen Blick auf die gesellschaftlichen Strukturen und das Umfeld, insbesondere wo diese zu Ausgrenzungen führen, Menschen benachteiligen oder gar diskriminieren. Inklusion (er-)fordert einen nachhaltigen Strukturwandel. Dabei ist Inklusion nicht gleichzu- setzen mit Integration. Während Integration lediglich darauf abzielt, im Einzelfall Übergänge herzustellen und Menschen mit Beeinträchti- gungen in Gruppen oder Systeme „hineinzuholen“, soll Inklusion die gesellschaftlichen Strukturen so (um-)gestalten, dass diese Plätze, Einrichtungen und Orte für alle Men- schen von vornherein sinnvolle Ant- worten bieten. Eine Förderung von Menschen mit Beeinträchtigungen bedeutet in diesem Zusammenhang aber nicht deren Besserstellung in der Gesellschaft, sondern lediglich den Ausgleich von Benachteiligun- gen sowie eine möglichst gerechte Verteilung von Lebenschancen. Und dies sollte möglichst ambulant, am Lebensort der Betroffenen, erfolgen. Denn Menschen mit Beeinträchti- gungen sind dann inkludiert, wenn sie am öffentlichen Leben teilhaben und dort sein können, wo alle ande- ren sind. Somit bedeutet Inklusion nicht, irgendwelche Sonderlösungen oder Einrichtungen zu schaffen, denn diese beengen die Lebensräume und den Lebensplan von Menschen mit Beeinträchtigungen, auch wenn die Qualität der Dienstleistung noch so hoch sein mag. Schritt für Schritt In Bezug auf Inklusion und Selbst- bestimmung wurden in unserem Land bereits viele Maßnahmen um- gesetzt, viele weitere sind aber noch notwendig. Sei es in Bezug auf die Bereitstellung alternativer Wohnan- gebote in funktionierenden sozialen Räumen, in Bezug auf den Zugang zum Allgemeinen Arbeitsmarkt und zum Schulsystem oder in Bezug auf die Lücken im rechtlichen Schutz vor Diskriminierung. Hier setzt das Geschäftsfeld Inklu- sion und Selbstbestimmung an. Mit demWissen und dem Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen wir bei der Umsetzung von Inklusion und Selbstbestimmung in unterschied- lichsten Lebensbereichen. Zugeord- net sind dem Geschäftsfeld die drei Bereiche Leben mit Behinderung/ Beeinträchtigung (Assistenz), Sozial- ifs Inklusion und Selbstbestimmung Mittendrin statt nur nahe dran

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