ifs_jahresbericht2017
33 ifs Verein Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung geeigneten Angehörigen für diese Aufgabe zur Verfügung standen. 2017 vertraten die ifs SachwalterInnen insgesamt 706 KlientInnen, führten 316 Clearingverfahren sowie 401 Be- ratungen durch. Mit 1. Juli 2018 trat das neue Er- wachsenenschutzgesetz in Kraft und reformierte somit das bislang geltende Sachwalterrecht. Ziel ist es, die Autonomie und Selbstbestim- mung betroffener Personen soweit als möglich zu erweitern. Diese sollen zukünftig möglichst selbst über ihre rechtlichen Beziehungen bestimmen. In diesem Sinne werden die Möglich- keiten zur autonomen Vorsorge und zur selbstbestimmten Entscheidung weiter ausgebaut. An die Stelle der bisherigen Vertretungsformen tre- ten die Vorsorgevollmacht, gewählte Erwachsenenvertretung, gesetzliche Erwachsenenvertretung und ge- richtliche Erwachsenenvertretung. Zudem wird die ifs Sachwalterschaft im Zuge des neuen Gesetzes in ifs Erwachsenenvertretung umbenannt und es werden zusätzliche Aufgaben auf die MitarbeiterInnen zukom- men: die offizielle Registrierung von Vertretungsverhältnissen sowie das Erstellen von Clearingberichten in allen neuen und vielen bestehenden Erwachsenenvertretungsverfahren bei Gericht. ifs Patienten anwaltschaft Die Einweisung ins psychiatrische Krankenhaus bzw. die dortige Be- handlung und Betreuung im Zwangs- kontext verletzt mitunter die Würde betroffener Personen und schränkt deren Selbstbestimmung ein. Doch auch in Krisen- und Notfallsituatio- nen gilt es, die persönliche Freiheit zu schützen, die Selbstbestimmung soweit wie möglich zu wahren und persönliche Behandlungswünsche zu berücksichtigen. Laut Unterbringungsgesetz (UbG) ist ein Freiheitsentzug als letztes Mittel zulässig, wenn alle anderen Alterna- tiven der Betreuung und Gefahren- abwehr versagen. Einschränkungen der persönlichen Freiheit und die Durchführung von Zwangsmaßnah- men müssen gerichtlich überprüft werden. Dabei übernimmt die ifs Patientenanwaltschaft im Landes- krankenhaus Rankweil als Rechts- beistand die parteiliche Vertretung betroffener PatientInnen. Doch nicht nur im gerichtlichen Überprüfungs- verfahren setzen sich die Patienten- anwältInnen für ihre KlientInnen ein, auch in Zwangssituationen stehen diese direkt vor Ort für die Rechte der PatientInnen ein und machen sich für weniger einschrän- kende Maßnahmen stark. Im Jahr 2017 vertrat die ifs Patien- tenanwaltschaft 1.125 PatientInnen im Unterbringungsverfahren und führte 143 Beratungen und Vertre- tungen von nicht untergebrachten PatientInnen durch. Erfreulich ist, dass die Anzahl an Fixierungsmaß- nahmen in den vergangenen Jahren deutlich reduziert werden konnte. Wurden 2011 noch 510 Fixierungen dokumentiert, so waren es 2017 nur mehr 158, was einer Reduzierung um mehr als zwei Drittel entspricht. ifs Bewohner vertretung Beschränkungen der Bewegungsfrei- heit stellen für BewohnerInnen von Pflegeheimen oder Behindertenein- richtungen ebenso wie für Patient Innen in Akutkrankenhäuser eine psychische Belastung dar und haben oftmals eine Verschlechterung der körperlichen Mobilität zur Folge. Dabei sind freiheitsbeschränkende Maßnahmen, wie beispielsweise Bettgitter, Gurte zum Anbinden, versperrte Türen oder beruhigende Medikamente, gemäß des Heimauf- enthaltsgesetzes nur unter bestimm- ten Voraussetzungen zulässig. Bei Anordnung muss die ifs Bewohner- vertretung umgehend informiert werden. In der Folge stattet diese den Betroffenen so rasch als möglich ei- nen Besuch ab und klärt gemeinsam mit dem Betreuungsteam vor Ort, ob die Freiheitsbeschränkung not- wendig ist oder ob es schonendere Alternativen gibt. Kann keine einver- nehmliche Lösung gefunden werden, können die BewohnervertreterInnen einen Antrag auf Prüfung beim zu- ständigen Bezirksgericht einbringen. Mit Juli 2018 fällt der bisherige Aus- nahmetatbestand – „das Heimaufent- haltsgesetz gilt nicht für Heime und andere Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger“ – durch eine Bestimmung im neuen Erwach- senenschutzgesetz weg. Somit ist die Bewohnervertretung auch für sonder-, heil- und sozialpädagogische Kinder- und Jugendwohngemein- schaften, Kinderdörfer, Tageseinrich- tungen für Kinder und Jugendliche mit psychischer Erkrankung oder in- tellektueller Beeinträchtigung sowie Sonderschulen zuständig. 2017 vertrat die ifs Bewohnerver- tretung insgesamt 986 KlientInnen bei 1.937 freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gegen oder ohne ihren Willen und bei 114 Maßnahmen auf Wunsch einsichts- und urteilsfähi- ger KlientInnen. Erfreulicherweise konnte rund ein Fünftel aller Frei- heitsbeschränkungen imMaßnah- menverlauf aufgehoben werden. ○ Detaillierter Jahresbericht des Vereins Erwachsenenver tretung, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung auf www.ifs.at
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