ifs jahresbericht 2015

23 ifs Opferschutz ifs Gewaltschutzstelle Opfer von häuslicher Gewalt haben das Recht auf Schutz und Sicher- heit ebenso wie auf Hilfe und Un- terstützung. Deshalb bietet die ifs Gewaltschutzstelle Beratung und Unterstützung für Menschen, die von sexueller, körperlicher und/oder psychischer Gewalt betroffen sind. Es gilt, in Bedrohungssituationen ge- meinsammit den KlientInnen Wege und Möglichkeiten zu erarbeiten, um die Sicherheit für gefährdete Perso- nen zu erhöhen und Gewalt nachhal- tig zu beenden. Zahlreiche Opfer von Gewalt werden nach polizeilichen Meldungen gemäß § 38a SPG von der Gewaltschutzstelle kontaktiert. Die Polizei ist ermäch- tigt, einen (potentiellen) Gewalttäter bzw. eine (potentielle) Gewalttäterin aus der Wohnung, in der die Gefähr- dete bzw. der Gefährdete wohnt, so- wie aus deren/dessen unmittelbarer Umgebung wegzuweisen und mit einem Betretungsverbot zu belegen. 2015 wurden 288 Wegweisungen bzw. Betretungsverbote ausgesprochen. Insgesamt wandten sich im vergan- genen Jahr 716 Personen hilfesu- chend an die ifs Gewaltschutzstelle. Zudem führten die MitarbeiterInnen der Gewaltschutzstelle 703 persön- liche und 2.125 telefonische Bera- tungsgespräche. 90 Prozent der Kli- entInnen waren weiblich, 10 Prozent männlich. Diese Zahlen belegen, dass insbesondere Frauen und Kinder von häuslicher Gewalt betroffen sind. Täter sind zu einem großen Teil Ehe- männer, Lebensgefährten sowie Ex- Ehemänner und Ex-Lebensgefährten. Detaillierter Jahresbericht der ifs Gewaltschutzstelle auf www.ifs.at ifs Frauennot- Wohnung Die ifs FrauennotWohnung – das frauenhaus in vorarlberg – ist die einzige stationäre Einrichtung des Landes Vorarlberg mit dem Auftrag, Frauen und Kindern, die von häusli- cher Gewalt betroffen sind, Schutz und Sicherheit zu bieten. In erster Linie gilt es, Betroffenen eine vorü- bergehende Wohnmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, sodass diese nicht weiter den Gewalthandlungen des (Ehe-)Partners bzw. Vaters aus- gesetzt sind. Des Weiteren umfasst das Angebot regelmäßige Beratungs- gespräche, Vermittlung von Rechts- auskünften, Prozessbegleitung sowie medizinischer Betreuung, Begleitung zu Ämtern und Behörden, Unter- stützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche und die Vermittlung an weiterführende unterstützende Ein- richtungen. Denn Ziel ist es, dass die Frauen und deren Kinder in Zukunft ein eigenständiges und vor allem ge- waltfreies Leben führen. Im vergangenen Jahr begleiteten die Mitarbeiterinnen der ifs Frauennot- Wohnung insgesamt 68 Frauen und 56 Kinder. Des Weiteren wurden 305 Anfragen bearbeitet und 41 Informa- tionsgespräche geführt. Jedes Jahr werden die statistischen Zahlen mit jenen aus den Vorjahren verglichen und jedes Jahr wird deut- lich, dass der statistische Wert nur einen von mehreren Parameter für die Arbeit in der FrauennotWohnung darstellt. Hinter jeder Aufnahme steht eine individuelle Problemlage, wobei die aktuelle Gefährdung zum Zeitpunkt des Einzuges die größte Not darstellt. Die Dauer des Aufent- haltes ist jedoch nicht nur von einer veränderten Gefährdungslage ab- hängig, sondern auch von der Kom- plexität der individuellen Situation und den zur Verfügung stehenden Ressourcen. ifs Kinderschutz Kinder, die von Gewalt betroffen sind, zu schützen und vor weiteren Gewalterfahrungen zu bewahren ist prioritäres Ziel des ifs Kinderschut- zes. Denn jedes Kind – unabhängig von Geschlecht und Herkunft – hat das Recht auf gewaltfreie Erzie- hung, auf elterliche Fürsorge und auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung, aber auch das Recht, gehört zu werden. Im vergangenen Jahr wurden 224 Kinder und Jugendliche sowie 301 Angehörige in Kinderschutzfragen beraten. Entscheiden sich die KlientInnen für eine Strafanzeige, so erhalten diese zusätzlich zur Beratung allenfalls eine Prozessbegleitung. Manche Kinderschutzfragen konnten ohne Strafanzeige geklärt werden. Zuge- nommen haben sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen. Bei Kindern unter 14 Jahren, die noch nicht strafmündig sind, kommt es in diesem Zusammenhang zu keinem Strafverfahren. Die Vernetzung mit anderen Opfer- schutz- und Facheinrichtungen ist sehr wichtig, denn keiner kann al- leine Schutz für Kinder und Jugend- liche herstellen. Es braucht immer die Kooperation verschiedenster Fachbereiche. ifs Prozessbegleitung Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung zielt darauf ab, Opfer von Gewalt in der emotional belastenden Zeit des Strafverfah- rens durch kostenlose Beratung und rechtliche Vertretung zu unterstüt- zen. Im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung werden KlientIn- nen während des gesamten Verfah- rens – von der Anzeigenerstattung bis zur rechtskräftigen Erledigung – beraten, unterstützt und begleitet. Die Abläufe des Verfahrens werden erklärt und über Opferrechte wird informiert. Die juristische Prozessbe- gleitung steht den Opfern in allen La- gen des Verfahrens bei und erläutert die Rechte und Möglichkeiten der beteiligten Personen. Die ifs Gewaltschutzstelle führte 2015 insgesamt 114 Prozessbegleitun- gen für Erwachsene durch. Der ifs Kinderschutz unterstützte, begleitete und informierte 134 Kinder, Jugend- liche und deren Angehörige. ○

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