ifs jahresbericht 2015

27 ifs Tochtergesellschaften licht, mit ihrem nicht in der Familie lebenden Elternteil trotz widriger Bedingungen in Beziehung zu treten. Nach ausführlichen Gesprächen mit den Zuständigen des Landes und des Vorarlberger Kinderdorfes wurden mit Ende des Jahres die Agenden des Besuchstreffs zurückgelegt. Durch die Bündelung in einer Institution sollten die Ressourcen besser genutzt werden können. ifs Sachwalterschaft Erwachsene Menschen, die aufgrund einer geistigen Behinderung oder psychischen Krankheit – dazu zählt auch Demenz – nicht (mehr) in der Lage sind, bestimmte Angelegenhei- ten selbst zu erledigen, ohne dabei Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden, haben Anspruch auf eine gesetzliche Vertretung. Stehen keine geeigneten Angehörigen zu Verfügung, so übernimmt die ifs Sachwalterschaft diese Vertretung. Dabei zielt die Sachwalterschaft aus- schließlich darauf ab, die betroffenen Menschen vor Nachteilen zu schüt- zen. Deshalb vertreten Sachwalter­ Innen Betroffene in finanziellen Angelegenheiten und vor Behörden, halten persönlichen Kontakt und organisieren bei Bedarf die soziale Betreuung. Stets stehen die Wünsche und Bedürfnisse der KlientInnen im Vordergrund und die Tätigkeiten der SachwalterInnen haben sich daran zu orientieren. Die Betroffenen wer- den so weit als möglich in alle Ent- scheidungen miteinbezogen. Denn diese sollen trotz oder gerade durch die Hilfe einer Sachwalterin/eines Sachwalters ihr Leben im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten nach eigenen Wünschen und Vorstel- lungen gestalten. Insgesamt vertrat die ifs Sachwalter- schaft im letzten Jahr 706 Personen. Des Weiteren führten die Mitarbei- terInnen im Auftrag der Gerichte 288 Clearingverfahren und zusätzlich 491 Beratungen durch. ifs Bewohner- vertretung Werden in Pflegeheimen, Behinder- teneinrichtungen oder Akutkran- kenhäusern freiheitsbeschränkende Maßnahmen, wie z. B. Bettgitter, Gurte zum Anbinden, versperrte Türen oder beruhigende Medika- mente, angeordnet, so sind die Ein- richtungen gesetzlich verpflichtet, dies unverzüglich der ifs Bewohner- vertretung zu melden. In der Folge besuchen die BewohnervertreterIn- nen den betroffenen Menschen so rasch als möglich vor Ort, tauschen sich mit dem Betreuungsteam aus und setzen sich für den Schutz der persönlichen Freiheit ein. Ziel ist es, gemeinsam zu beurteilen, ob die Frei- heitsbeschränkung notwendig ist oder ob es schonendere Alternativen gibt. Wird kein Einvernehmen erzielt, so besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Freiheitsbe- schränkung beim Bezirksgericht zu stellen. Im Jahr 2015 vertrat die ifs Bewoh- nervertretung 1.007 KlientInnen bei 2.001 freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gegen oder ohne ihren Willen und bei 113 Maßnahmen auf Wunsch einsichts- und urteilsfähiger KlientInnen. 340 KlientInnen waren in Pflegeheimen, 164 in Behinderten- einrichtungen, 500 in Akutkranken- häusern und 3 in Tagesbetreuungen untergebracht. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Rück- gang um 6 Prozent, wobei aus Pflege- heimen deutlich weniger, aus Behin- derteneinrichtungen deutlich mehr Freiheitsbeschränkungen gemeldet worden sind. ifs Patienten- anwaltschaft Die ifs Patientenanwaltschaft fungiert im Landeskrankenhaus Rankweil als Rechtsbeistand für PatientInnen, die gegen ihren Willen ins psychiatrische Krankenhaus eingewiesen oder im Zwangskontext behandelt werden. Ziel ist es, die Zwangssituation für die Betroffenen so schnell wie möglich aufzuheben und den persönlichen Behandlungs- wunsch der PatientInnen so weit als möglich zu berücksichtigen. Im vergangenen Jahr vertraten die ifs PatientenanwältInnen insgesamt 1.048 PatientInnen im Unterbrin- gungsverfahren, wobei sich die Dauer der Unterbringungen in den letzten Jahren deutlich verkürzt hat. Bei 42 Prozent der untergebrachten PatientInnen konnte die Unterbrin- gung nach spätestens 4 Tagen (2002 waren es nur 23 Prozent) und bei 78 Prozent nach 18 Tagen aufgehoben werden. Des Weiteren führte die Pa- tientenanwaltschaft insgesamt 231 Beratungen und Vertretungen von nicht untergebrachten PatientInnen durch. Das Beratungsangebot für Personen, die auf freiwilliger Basis untergebracht sind, umfasst dabei Beratung und Information über Pati- entenrechte, das Unterbringungsge- setz und die Unterstützung beim Ver- fassen einer Patientenverfügung. ○ Detaillierter Jahresbericht des Vereins ifs Sachwalterschaft, Be- wohnervertretung und Patienten- anwaltschaft auf www.ifs.at

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