ifs_jahresbericht_2021

ifs Jahresbericht 2021 28 Aufenthalte. Anlässlich des 30-jäh- rigen Bestehens der ifs Patienten- anwaltschaft publizierten wir eine Jubiläumszeitschrift. Download der Sonderausgabe auf www.ifs.at/sonderausgaben ifs Bewohner­ vertretung Auf Grundlage des Heimaufenthalts- gesetzes vertreten wir Menschen, die in Pflegeheimen, Behindertenein- richtungen, Akutkrankenhäusern und Einrichtungen für Minderjäh- rige in ihrer Bewegungsfreiheit ein- geschränkt werden. Unter Einhaltung der Corona- Schutzmaßnahmen konnten wir die Bewohner:innen 2021 ganzjährig vor Ort aufsuchen. Im Rahmen dieser persönlichen Besuche gilt es abzu- klären, ob die Freiheitsbeschränkung überhaupt notwendig ist oder durch schonendere Alternativen ersetzt werden kann. In den ersten Monaten gingen keine durch Corona ausgelös- ten Meldungen von zusätzlich not- wendigen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen bei uns ein. Diese Zeit wurde genutzt, um die rechtlichen Entwicklungen zu diesem Thema zu verfolgen. Mit der wachsenden Zahl an vorliegenden Entscheidungen der gesamtösterreichischen Gerichte entstand Rechtssicherheit, ob und unter welchen Voraussetzungen Freiheitsbeschränkungen an mit CO- VID-19 infizierten Bewohner:innen oder bei Verdacht vorgenommen werden dürfen. Dank der guten Zu- sammenarbeit kontaktierten die Ein- richtungen uns vielfach im Vorfeld und so konnten wir beratend dazu beitragen, freiheitsbeschränkende Maßnahmen zu vermeiden. ○ Detaillierter Jahresbericht des Vereins ifs Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung auf www.ifs.at/bewohnervertretung Klient:innen in Pflegeheimen in Behinderteneinrichtungen in Akutkrankenhäusern in Einrichtungen für Minderjährige Bewohnervertretung n nnen . freiheitsbeschränkende Maßnahmen gegen den Willen Maßnahmen auf Wunsch entscheidungsfähiger Klient:innen n Klient:innen in P egeheimen in Behinder enei richtu ge in Akutkrankenhäusern in Einrichtungen für Minderjährige 92 freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gegen denWillen Maßnahmen auf Wunsch entscheidungsfähiger Klient:innen Mag. Elisabeth Kern Leitung Geschäftsfeld ifs Inklusion und Selbstbestimmung

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