ifs_jahresbericht_2022_sc

23 ifs Inklusion & Selbstbestimmung ifs Inklusion & Selbstbestimmung Für die selbstverständliche und gleichberechtigte Teilhabe Menschen mit Beeinträchtigung haben das Recht, ganz selbstver- ständlich Teil der Gesellschaft zu sein und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Selbstbewusst fordern sie dieses Recht zunehmend ein – auch Menschen mit Mehrfachbeeinträch- tigungen, mit Autismus-Spektrum- Störungen und sehr hohem Unter- stützungsbedarf. Im Rahmen der Förderung der gleichberechtigten Teilhabe steht die jeweilige Person mit ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen imMittelpunkt und nimmt eine aktive Rolle ein. Die steigende Anzahl an Klient:innen, die neben kognitiven Beeinträchti- gungen zugleich auch psychiatri- sche Diagnosen aufwiesen, stellte uns im vergangenen Jahr vor Her- ausforderungen. Diese Menschen brauchen ebenso wie Menschen im Autismus-Spektrum spezielle Bera- tungssettings, weshalb auf Seiten der Mitarbeiter:innen zusätzliche Qualifikationen gefordert sind. Auch die Begleitung von Menschen mit (kognitiver) Beeinträchtigung im Alter gewann zunehmend an Bedeu- tung und bedurfte der Anpassung von Angeboten. Des Weiteren prägten Veränderun- gen in der Anbieterlandschaft, z. B. Kürzungen von Angebotsleistungen aufgrund prekärer Personalsitua- tionen, das Jahr 2022. In der Folge verzeichneten wir vermehrt Anfra- gen und eine steigende Anzahl an Zuweisungen. Speziell die Zuwei- sungen des Landes – vor allem von herausfordernden Personen, die in anderen Einrichtungen oder belaste- ten Familien nicht (mehr) trag- und haltbar waren – forderten uns. Die Begleitstrukturen in ambulanten und teilstationären Settings waren und sind oft nicht geeignet, adäquate Rahmenbedingungen für die Bedarfe der Betroffenen zu bieten. Menschen, die aus einem vollbetreuten 24-Stun- den-Setting in ein Setting mit max. 5 bis 10 Stunden Betreuungszeit pro Woche wechseln (müssen), sind über- fordert. Hier sahen wir uns gefordert, kreative Lösungen zu erarbeiten, was uns gemeinsammit den Klient:innen auch gelungen ist. 7.028 Menschen erhielten Unterstützung, um ihr Leben selbstbestimmt inmitten der Gesellschaft zu gestalten. 2.633 M enschen wurden auf Grundlage des Erwachsenenschutzgesetzes rechtlich vertreten und beraten (Erwachsenenvertretung-Classic, Registrierung von Erwachsenenvertretungen und Vorsorgevoll­ machten, Durchführung von Clearings, Beratungen). 1.414 P atient:innen wurden im Unterbringungsverfahren vertreten bzw. nicht untergebrachte Patient:innen beraten und vertreten. 919 B ewohner:innen wurden bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen vertreten, um deren persönliche Freiheit und Würde zu wahren. 758 P ersonen mit körperlicher bzw. kognitiver Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung nahmen Beratung in Anspruch. 397 M enschen mit hohem Unterstützungsbedarf wurden auf demWeg der beruflichen Integration am ersten Arbeitsmarkt begleitet. 363 K lient:innen erhielten mithilfe klinisch-psychologischer Diagnostik Orientierungs- und Entscheidungshilfen. 355 P ersonen ließen sich in Fragen des barrierefreien Wohnens beraten. 156 M enschen wurden auf ein Wohnen und Leben in Eigenständigkeit vorbereitet bzw. bei der Umsetzung unterstützt. 30 K lient:innen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf wurden bei der Umsetzung ihrer Arbeitsstruktur und der Teilhabe unterstützt. 3 P ersonen erhielten individuelle Begleitung und Betreuung. . .

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