ifs_jahresbericht_2022_sc
27 ifs Inklusion & Selbstbestimmung tensweisen der Klient:innen war mit- unter eine intensivere und zeitauf- wendige Begleitung notwendig, um Lernprozesse und die Entwicklung von Fähigkeiten einzuleiten und zu stabilisieren. ifs Integrative Arbeitsstruktur Die Umsetzung einer geregelten Arbeitsstruktur für Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf gestaltete sich 2022 zunächst als sehr schwierig, da die Pandemie zahlreiche Einschränkungen in der Arbeitswelt (vor allem in der Gas- tronomie) mit sich brachte. Damit einhergehend war es kaum möglich, den Klient:innen eine Teilhabe am regulären Arbeits- und Alltagsle- ben zu ermöglichen, was durchaus große Auswirkungen auf die Be- troffenen hatte. Mit zunehmender Entspannung der Coronasituation konnten die Klient:innen ihre Tä- tigkeiten wieder aufnehmen und zugleich stieg die Nachfrage nach unseren Dienstleistungen stark an. So gingen unter anderem ver- mehrt Anfragen von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen bei uns ein. Diesen fällt es aufgrund ihres erhöhten Begleitungsbedarfs zunehmend schwer, in anderen Ein- richtungen einen geeigneten Platz zu finden. ifs Fokussierte Einzelbetreuung 3 Klienten In unserem stationären bzw. teilsta- tionären Angebot unterstützten wir Menschen, die aufgrund ihrer kog- nitiven Beeinträchtigung und den damit einhergehenden Verhaltens- weisen nicht in bestehende Regelan- gebote integriert werden konnten. Unter Berücksichtigung der jeweili- gen Lebensumstände boten wir indi- viduelle Begleitung und Betreuung, um Entwicklungen anzustoßen und zu fördern, sodass in weiterer Folge die (Wieder-) Eingliederung in Regel- systeme möglich wird. ifs Erwachsenen vertretung Menschen, die in ihrer Entschei- dungsfähigkeit eingeschränkt sind, benötigen beispielsweise bei Bank- geschäften und Vertragsabschlüs- sen oder imKontakt mit Behörden Unterstützung, um nicht Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden. Deren rechtliche Vertretung stellte auch 2022 unsere Kernaufgabe dar. Zudem spielte die Durchführung von Clearings eine bedeutende Rolle, denn das Erwachsenenschutzgesetz sieht vor, dass für alle mit Stichtag 30. Juni 2018 bestehenden Sachwalterschaften bis spätestens 31. Dezember 2023 das Erneuerungsverfahren eröffnet wer- den muss. In diesem Zusammenhang kommt den Erwachsenenschutzverei- nen die Aufgabe zu, in jedem Verfah- ren ein Erneuerungs-Clearing durch- zuführen. Somit standen wir vor der großen Aufgabe, neben laufenden Clearingverfahren auch zahlreiche Erneuerungs-Clearings durchzufüh- ren. Des Weiteren zählte die Registrie- rung von Vorsorgevollmachten sowie gewählten und gesetzlichen Erwach- senenvertretungen imÖsterreichi- schen Zentralen Vertretungsverzeich- nis zu unseren Tätigkeiten. ifs Integrative Arbeitsstruktur Klient:innen weiblich männlich Neuzugäng Abschlüsse Klient:innen gesamt Klient:innen EV Classic Clearings abgeschlossen gesetzliche EV (Registrierung imÖZVV) . neue Unterbringungen . . . Erwachsenenvertretung Patientenanwaltscha B Beratungen gewählte EV (Registrierung imÖZVV) Klient:innen gesamt untergebrachte Patien:innen vertreten nicht unt rgebrachte Patien:innen beraten und vertreten untergebrachte P tien:innen aus 2021 Vorsorgevollmachten (Registrierung imÖZVV)
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