jahresbericht verein 2013

13 ifs Jahresbericht 2012 Allgemeines Seit Juli 2005 regelt das Heimauf- enthaltsgesetz den Umgang mit frei- heitsbeschränkenden Maßnahmen in Pflegeheimen, Behinderteneinrich- tungen und Akutkrankenhäusern. Bettgitter, Gurte zum Anbinden, ver- sperrte Türen, beruhigende Medika- mente oder körperliches Festhalten dürfen nur stattfinden, wenn der betroffene Mensch in seiner geistigen Verfassung schwer beeinträchtigt ist, wenn sein Leben oder seine Gesund- heit bzw. das Leben oder die Gesund- heit anderer ernstlich bedroht sind und wenn diese Gefahr durch keine schonendere Alternative abgewendet werden kann. Von befugten Personen angeordnete Freiheitsbeschränkun- gen müssen unverzüglich der ifs Be- wohnervertretung gemeldet werden. Die ifs BewohnervertreterInnen be- suchen den betroffenen Menschen möglichst rasch und sprechen mit dem Betreuungsteam. Ziel ist es, gemeinsam zu beurteilen, ob die Frei- heitsbeschränkung notwendig ist oder ob es im speziellen Fall schonen- dere Alternativen gibt. Gibt es kein Einvernehmen, können die BewohnervertreterInnen einen Antrag auf Prüfung der Freiheits- beschränkung beim Bezirksgericht stellen. Mit Hilfe eines Sachverstän- digen entscheidet das Gericht, ob die Maßnahme zulässig oder unzulässig ist. Bei Unzulässigkeit muss die Be- schränkung sofort beendet werden. Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation Im Jahr 2013 hat die ifs Bewohner- vertretung 1.119 KlientInnen bei 1.979 Maßnahmen von Freiheitsbe- schränkungen gegen oder ohne ihren Willen ( 451 in Pflegeheimen, 136 in Behinderteneinrichtungen und 530 in Akutkrankenhäusern ) vertreten. Das sind 8 Prozent weniger als im Vorjahr, wobei vor allem aus den Pflegeheimen und Krankenhäusern weniger Freiheitsbeschränkungen gemeldet worden sind. Die drei ifs BewohnervertreterIn- nen Brigitte Kepplinger, Dr. Herbert Spiess und Dr. Karl Stürz haben 637 persönliche Erstkontakte und 368 Folgebesuche bei ihren KlientInnen absolviert und 634 persönliche Ge- spräche mit MitarbeiterInnen der Einrichtungen geführt, in denen die Freiheitsbeschränkungen stattge- funden haben. Altersstruktur In Pflegeheimen sind die Hochbetag- ten – der Widmung entsprechend – die weitaus größte Bewohnergruppe (73 Prozent über 75-Jährige, 16 Pro- zent zwischen 65 und 75, 9 Prozent zwischen 35 und 65 Jahre). In Behin- derteneinrichtungen überwiegt die Gruppe Erwachsener im Erwerbsal- ter (46 Prozent zwischen 18 und 35, 44 Prozent zwischen 35 und 65 Jahre). In den Krankenhäusern sind Hochbe- tagte mit Demenz wiederum die häu- figste Patientengruppe (71 Prozent über 75-Jährige, 20 Prozent zwischen 65 und 75, 17 Prozent zwischen 35 und 65 Jahre). Jahresbericht der ifs Bewohnervertretung Freiheit. Würde. Sicherheit. ifs Bewohnervertretung

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