jahresbericht verein 2013

Jahresbericht 2013 14 Art der Beschränkungsmaßnahmen In Pflegeheimen überwiegt der Ein- satz von Bettgittern beim Aufenthalt im Bett als Beschränkungsmaß- nahme (wobei die Anzahl absolut von 366 auf 310 gegenüber dem Vorjahr stark gesunken ist). Medikamen- töse Sedierungen sind häufiger als in den Vorjahren gemeldet worden. Fixierungen mit Gurten im Bett kom- men sehr selten vor. Sie haben im Pflegeheimbereich weitgehend „aus- gedient“, weil hier oft schonendere Maßnahmen greifen (Hilfsmittel wie Niedrigpflegebetten, Sturzmatten und Alarmmatten). In Behinderteneinrichtungen ist die häufigste Maßnahme die Beschrän- kung beim Sitzen und die Verwen- dung von Bettgittern an Pflegebetten bei Menschen mit Mehrfachbehin- derung. Häufig ist auch die Verwen- dung von Beruhigungsmitteln – meist als Einzelfallmedikation, wenn keine pädagogische Alternative mehr „greift“. In einigen Fällen werden Be- wohnerInnen bei Fremd- oder gravie- render Eigengefährdung körperlich für kurze Zeit festgehalten oder ins Zimmer bzw. in Einzelfällen in eigene Time-out-Räume gesperrt. In den Krankenanstalten sind Fi- xierungen mit Bauch- und Extremi- tätengurten und das Hochziehen von Bettgittern die häufigsten Be- schränkungsmaßnahmen, gefolgt von Fixierungen mit Sitzgurten oder Therapietischen. Nicht gemeldete, aber durch die Vertretungstätig- keit der BewohnervertreterInnen sichtbar gewordene medikamentöse Freiheitsbeschränkungen sind sehr häufig. Medikamente Be gi er Fixierung im Be Beschränkung beim Sitzen Alarmsystem/ Festhalten Sonstige Beschränkungen in Pflegeheimen Medikamente Be gi er Fixierung im Be Beschränkung beim Sitzen Alarmsystem/ Festhalten Sonstige Beschränkungen in Behinderteneinr. Medikamente Be gi er Fixierung im Be Beschränkung beim Sitzen Alarmsystem/ Festhalten < Sonstige < Beschränkungen in Krankenhäusern

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