jahresbericht verein 2013
19 ifs Jahresbericht 2012 Allgemeines Seit dem Jahr 1991 ist die ifs Patien- tenanwaltschaft auf Grundlage des Unterbringungsgesetzes (UbG) als Rechtsbeistand für PatientInnen im Landeskrankenhaus Rankweil tätig. Dieses im Jahr 1990 vom Nationalrat verabschiedete Gesetz zielt auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und der Menschenwürde psychisch Kranker in psychiatrischen Kran- kenhäusern ab. Nach dem UbG ist ein Freiheitsentzug nur als letztes Mittel zulässig, wenn alle anderen Alternativen der Betreuung und Ge- fahrenabwehr versagen. Die primäre Aufgabe der Patienten- anwältInnen ist die Vertretung von PatientInnen, die ins psychiatrische Krankenhaus eingewiesen oder in einem Zwangskontext behandelt bzw. betreut werden. Dabei wird das Ziel verfolgt, die Zwangssituation für die Betroffenen so schnell wie möglich aufzuheben und den per- sönlichen Behandlungswunsch der PatientInnen so weit wie möglich zu berücksichtigen. Die Patientenanwaltschaft über- nimmt die gerichtliche Vertretung bei Überprüfungsverfahren ärzt- lich angeordneter Zwangsmaß- nahmen sowie bei Zwangseinwei- sungen durch Polizei, Amts- oder Gemeindearzt/-ärztin. Zudem fällt die außergerichtliche Vertretung in der unmittelbaren Zwangssituation gegenüber dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin und dem Pflegepersonal sowie die Bera- tung und Information über Patien- tenrechte, Unterbringungsgesetz, Alternativen zur stationären Be- handlung etc. in den Zuständigkeits- bereich der PatientenanwältInnen. Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation Im Jahr 2013 hat die ifs Patienten- anwaltschaft 988 PatientInnen im Unterbringungsverfahren vertreten (943 neue Ub-Zahlen plus 45 unterge- brachte PatientInnen aus 2012 = 988 Ub-Verfahren). Im Vergleich zum Jahr 2012 bedeutet dies einen leichten Rückgang von Unterbringungsverfahren, wobei anzumerken ist, dass vor allem die Aufnahmezahlen und Unterbrin- gungszahlen der Akutpsychiatrie zurückgegangen sind. Dauer der Unterbringung Allgemein lässt sich beobachten, dass sich die Entwicklung zu immer kür- zer dauernden stationären Aufent- halten und kurz befristeten Unter- bringungen weiter fortgesetzt hat. Bei 42 Prozent der untergebrachten PatientInnen konnte die Unterbrin- gung nach spätestens 4 Tagen auf- gehoben werden (im Vergleich dazu: im Jahr 2002 waren es 23 Prozent). Dies hatte zur Folge, dass die Sozi- alpsychiatrie mehr gefordert war. Immer mehr PatientInnen wurden nach einer kurzen Kriseninterven- tion im LKH Rankweil entlassen und benötigten nach und vielfach auch vor einer Aufnahme im Kranken- haus eine intensive Betreuung und Behandlung. Eine Gegensteuerung der behandelnden ÄrztInnen durch Anwendung der seit 2010 gesetzlich Jahresbericht der ifs Patientenanwaltschaft AufRecht durch die Krise bis Tage bis Monat bis Monate bis Jahr bis Tage ifs Patientenanwaltschaft Dauer der Unterbringung 2012 2013 bis 4 Tage 432 40% 419 42% bis 18 Tage 431 39% 334 34% bis 1 Monat 129 12% 105 11% bis 2 Monate 76 7% 84 9% bis 1 Jahr 21 2% 42 4% über 1 Jahr 4 <1% 4 <1%
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