jahresbericht verein 2013
Jahresbericht 2013 24 Jahresschwerpunkte Die ifs Patientenanwaltschaft hat ihr Augenmerk im vergangenen Jahr vor allem auf Probleme im Zusammen- hang mit Einweisungen nach dem Unterbringungsgesetz sowie auf die Vertretung bei Beschränkungsmaß- nahmen gerichtet. Einweisungen nach dem Unterbringungsgesetz Die niedergelassenen ÄrztInnen im Bezirk Bregenz kündigten im Jahr 2012 den Vertrag mit der Stadt und waren fortan nicht mehr bereit, Untersuchungen zwecks Überprü- fung einer Einweisung in das LKH Rankweil vorzunehmen. Für die PolizeibeamtInnen vor Ort gestal- tete sich die Situation als besonders schwierig, da sie keinen fachlichen Rat und keine ärztliche Einschät- zung einholen konnten. In der Praxis kam es daraufhin vermehrt zu An- fragen beim diensthabenden Arzt bzw. bei der diensthabenden Ärztin des LKH Rankweil. In der Not wurde den BeamtInnen erklärt, dass sie den Patienten/die Patientin „freiwillig“ nach § 8 bringen oder eine Gefahr in Verzug Einweisung konstruieren sollten. Dies führte dazu, dass sich die Zwangseinweisungen durch die Polizei ohne vorherige ärztliche Un- tersuchung mehr als verdoppelt ha- ben (43 Einweisungen mittels Gefahr in Verzug im Jahr 2011 zu 94 im Jahr 2013). Aufgrund dessen sahen wir uns ver- pflichtet, Zwangseinweisungen der Polizei ohne vorherige ärztliche Un- tersuchungen beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) rechtlich zu bekämpfen, da diese nur in Notfällen angewendet werden dürfen. Zwei diesbezügliche Beschwerden haben wir im Jahr 2012 eingebracht, wobei in beiden Fällen die zwangsweise Verbringung durch die Polizei ohne vorherige ärztliche Untersuchung für rechtswidrig erklärt wurde. Da auch im Jahr 2013 überdurchschnitt- lich viele Gefahr in Verzug Einwei- sungen durch die Polizei erfolgt sind, haben wir zwei weitere Beschwer- den an den UVS erhoben. In der Zwischenzeit hat das Land Vorarlberg versucht, zumindest eine formell-rechtlich zulässige Lösung zu finden. Ab Mitte Jänner 2013 wurde im Bezirk Feldkirch das Kran- kenhaus Maria Ebene und im August 2013 vier ÄrztInnen der ambulanten Erstversorgungseinheit im LKH Bre- genz offiziell damit betraut, solche Untersuchungen durchzuführen. Der Nachteil dieser Regelung war und ist es, dass die ÄrztInnen im Be- zirk Bregenz lediglich bis 21:00 Uhr im Dienst sind und die PatientInnen von der Polizei oder anderen Betei- ligten zuerst in das Krankenhaus gebracht werden müssen. Eine Un- tersuchung des betreffenden Arztes bzw.der betreffenden Ärztin vor Ort war somit nicht mehr möglich . Damit entfiel nicht nur, dass sich der Arzt/die Ärztin einen persönlichen Eindruck vom Patienten/von der Pa- tientin und vom Umfeld machen oder mit anderen ambulanten Diensten auch alternative Möglichkeiten einer ambulanten Hilfe besprechen oder organisieren konnte. Darüber hinaus ist es nun mit dieser Regelung not- wendig, dass die Betroffenen mit der Polizei zur ärztlichen Untersuchung in das Krankenhaus vorgeführt wer- den. Im Fall von Maria Ebene ergibt sich die absurde Situation, dass bei- spielsweise ein/e PatientIn aus dem Vorderland zunächst nach Frastanz – vorbei am Krankenhaus Rankweil – gebracht werden muss, damit dort eine Untersuchung durchgeführt werden kann. Zu kritisieren ist aus unserer Sicht auch die Zuweisungspraxis von Allgemeinen Krankenhäusern und Pflegeheimen. Mehrfach wurden Pa- tientInnen zugewiesen, ohne sie vor- her zu informieren. Oder verwirrte BewohnerInnen, die sich angeblich aggressiv verhalten hatten, wurden vor der Zu- oder Einweisung nicht wie vorgesehen durch einen dazu befugten Arzt bzw. eine dazu befugte Ärztin untersucht. Im LKH Rankweil waren die vorgeblich so aggressiven BewohnerInnen anschließend vom Verhalten her unauffällig und in kei- ner Weise aggressiv. Auch bei Kindern und Jugendlichen ist es zu Situationen gekommen, in denen PolizeibeamtInnen vor Ort einschätzen mussten, ob ein/e Amts- oder Gemeindearzt/-ärztin beigezo- gen werden soll. In einem Fall, als die PolizeibeamtInnen die Situation nicht als akut gefährlich einge- schätzt und einem anderen Jugend- lichen in der WG die Verantwortung übergeben haben, ist es anschließend leider zu einer Eskalation der Situ- ation mit schweren Verletzungen einer der Beteiligten gekommen. Aus diesem Grund befürwortet die Patientenanwaltschaft die im neuen Vorarlberger Psychiatriekonzept vor-
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