jahresbericht verein 2013

5 ifs Jahresbericht 2012 Allgemeines Seit rund 30 Jahren regelt das Sach- walterrecht die gesetzliche Vertre- tung von Menschen, die aufgrund einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung (dazu zählen auch Demenzerkrankungen) nicht (mehr) in der Lage sind, be- stimmte Angelegenheiten eigenstän- dig zu erledigen, ohne dabei Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden. SachwalterInnen vertreten Betrof- fene in finanziellen Angelegenheiten und vor Behörden, halten persön- lichen Kontakt und kümmern sich bei Bedarf um die soziale Betreuung. Den Auftrag erteilt das jeweilige Be- zirksgericht in Form eines Gerichts- beschlusses, in dem klar festgelegt ist, für welche Bereiche die Vertre- tung erfolgt. Eine Sachwalterschaft ist unzulässig, wenn die Hilfe in anderer Form, z.B. im Rahmen der Familie, in Pflegeein- richtungen, in Einrichtungen der Be- hindertenhilfe oder psychosozialer Dienste, im erforderlichen Ausmaß gegeben ist. In den letzten Jahren wurden neue Vertretungsformen, wie die Angehö- rigenvertretung und Vorsorgevoll- macht geschaffen. Auch wenn es das Ziel ist, Sach- walterschaft als das letzte Mittel einzusetzen, um Betroffene zu unter- stützen, ist diese Maßnahme vielfach erforderlich, um den betroffenen Personen den notwendigen Schutz vor Nachteilen zu gewähren. Bei der Ausübung der Tätigkeit hat der/ die SachwalterIn die Wünsche und Bedürfnisse des betroffenen Men- schen in den Mittelpunkt zu stellen und in die Entscheidungsfindung miteinzubeziehen. Die Menschen sollen trotz oder gerade durch die Hilfe eines Sachwalters/einer Sach- walterin ihr Leben im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten nach eigenen Wünschen und Vorstellun- gen gestalten. Das Einkommen und Vermögen ist vorrangig für die sub- jektiven Bedürfnisse der Menschen zu verwenden. Aufgrund der Änderung der Famili- enstrukturen und vor allem auch der Bürokratisierung der Gesellschaft und demWunsch nach rechtlicher Absicherung steigen die Sachwalter- schaftszahlen von Jahr zu Jahr. Mit ein Grund dafür ist auch das zuneh- mende Alter der Bevölkerung. Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation 2013 hat die ifs Sachwalterschaft 715 KlientInnen im Rahmen der Sach- walterschaft vertreten. Es wurden 253 Clearingverfahren durchgeführt und im Rahmen von Beratungen, Schulungen und Vorträgen mehr als 750 Personen zu den Themen Sachwalterschaft, Angehörigen- vertretung und Vorsorgevollmacht informiert. Jahresbericht der ifs Sachwalterschaft In Sachen Mensch Anzahl der KlientInnen 2013 2012 KlientInnen insgesamt (01.01.-31.12.2013) 715 718 -0,42% gerichtliche Bestellungen (Neuzugänge) 93 87 +6,9% übergeben an Ehrenamtliche 87 50 +74,0% übergeben an Externe 11 13 -18,1% Einstellung/Aufhebung 34 42 -23,52% Tod 43 40 +7,5% effektive Betreuungsstellen 12,56 11,26 +11,54% KlientInnen pro Arbeitskapazität (Ø) 56,93 63,81 -12,08% KlientInnen per 31.12.2013 627 623 +0,64% davon Verfahrensvertretungen 34 32 +6,25% davon Sachwalterschaften hauptamtlich 301 308 -2,3% davon Sachwalterschaften ehrenamtlich 326 318 +2,51% KlientInnen pro bestelltem EA-SW (Ø) 1,79 1,78 +0,56% effektive Betreuungsstellen 13,12 12,11 +8,34% KlientInnen pro Betreuungsstelle (Ø) 47,8 51,4 -7,53% ifs Sachwalterschaft

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