jahresbericht verein 2014
Jahresbericht 2014 14 Allgemeines Die ifs Bewohnervertretung setzt sich auf Grundlage des Heimaufent- haltsgesetzes für die Wahrung der persönlichen Freiheit von Personen, die in Pflegeheimen, Behindertenein- richtungen und Krankenanstalten in ihrer Bewegungsfreiheit beschränkt werden, ein. Dieses 2005 in Kraft getretene Gesetz regelt den Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maß- nahmen, zu denen beispielsweise das Anbringen von Bettgittern oder Gurten zum Anbinden, das Versper- ren von Türen, der Einsatz von be- ruhigenden Medikamenten oder das körperliche Festhalten zählen. Solche Freiheitsbeschränkungen sind aber nur dann zulässig, wenn die betrof- fene Person in ihrer geistigen Verfas- sung schwer beeinträchtigt ist, wenn ihr Leben oder ihre Gesundheit bzw. das Leben oder die Gesundheit ande- rer ernstlich bedroht sind und wenn diese Gefahr durch keine schonen- dere Alternative abgewendet werden kann. Werden freiheitsbeschrän- kende Maßnahmen von befugten Personen angeordnet, so muss die Bewohnervertretung unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt werden. In der Folge statten die Bewohner- vertreterInnen den betroffenen Menschen so rasch als möglich einen Besuch ab und sprechen vor Ort mit dem Betreuungsteam. Es gilt, gemeinsam zu beurteilen, ob die Frei- heitsbeschränkung notwendig ist oder ob es im speziellen Fall schonen- dere Alternativen, wie beispielsweise Hüftschutzhosen, Alarmsysteme, Niedrigpflegebetten und Sturzmat- ten, gibt. Kann keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, so können die Be- wohnervertreterInnen einen Antrag auf Prüfung der Freiheitsbeschrän- kung beim zuständigen Bezirks- gericht stellen. Dieses entscheidet unter Beiziehung eines Sachverstän- digen, ob die Maßnahme zulässig oder unzulässig ist. Bei Unzulässig- keit muss die Beschränkung sofort aufgehoben werden. Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation Im Jahr 2014 vertrat die ifs Bewoh- nervertretung 1.066 KlientInnen bei 1.779 Maßnahmen von Freiheits- beschränkungen gegen oder ohne ihren Willen. 408 dieser Maßnahmen entfielen auf Pflegeheime, 138 auf Behinderteneinrichtungen, 518 auf Akutkrankenhäuser und 2 auf Tages- betreuungen. Insgesamt betrachtet entspricht dies im Vergleich zum Vor- jahr einem Rückgang um 5 Prozent , wobei vor allem Pflegeheime weniger Freiheitsbeschränkungen meldeten. Die drei ifs BewohnervertreterInnen Brigitte Kepplinger, MA, Dr. Herbert Spiess und Dr. Karl Stürz standen mit 609 Personen in persönlichem Erst- kontakt , statteten ihren KlientInnen 296 Folgebesuche ab und führten 603 persönliche Gespräche mit Mitar- beiterInnen jener Einrichtungen , in denen die Freiheitsbeschränkungen stattgefunden haben. Altersstruktur In Pflegeheimen bilden die Hochbe- tagten – der Widmung entsprechend – die weitaus größte Bewohner- gruppe und auch in den Kranken- anstalten-Abteilungen stellen diese die größte Patientengruppe dar. In Behinderteneinrichtungen hinge- gen überwiegt die Gruppe junger Erwachsener. Geschlechterverteilung Der Anteil an Frauen ist in Pflege- heimen höher. In Behindertenein- richtungen sind beide Geschlechter etwa gleichermaßen vertreten. In Krankenanstalten überwiegt der Männeranteil. Jahresbericht der ifs Bewohnervertretung Freiheit. Würde. Sicherheit.
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