jahresbericht verein 2014

19 ifs Jahresbericht 2012 Allgemeines Die ifs Patientenanwaltschaft ist auf Grundlage des Unterbringungsge- setzes (UbG) im Landeskrankenhaus Rankweil tätig. Gemäß diesem 1990 vom Nationalrat verabschiedeten Gesetz ist es Auftrag der Patienten- anwaltschaft, Personen, die gegen ihren Willen in die Psychiatrie ein- gewiesen wurden oder dort Zwangs- maßnahmen unterliegen, parteilich zu vertreten. Ziel ist es, die Persönlichkeitsrechte und Menschenwürde psychisch kranker Menschen in psychiatri- schen Krankenhäusern zu wahren. Es gilt, die Zwangssituation für die Betroffenen so rasch als möglich aufzuheben und den persönlichen Behandlungswunsch der PatientIn- nen so weit als möglich zu berück- sichtigen. Denn nach dem UbG ist ein Freiheitsentzug nur als letztes Mittel zulässig, wenn alle anderen Alterna- tiven der Betreuung und Gefahren- abwehr versagen. Die Patientenanwaltschaft ver- tritt PatientInnen im gerichtlichen Verfahren zur Überprüfung von Freiheitsbeschränkungen und Be- handlungen gegen den Willen der Betroffenen sowie bei Zwangsein- weisungen durch Polizei, Amts- oder Gemeindearzt/-ärztin. Des Weite- ren fallen die außergerichtliche Vertretung in der unmittelbaren Zwangssituation gegenüber dem/der behandelnden Arzt/Ärztin und dem Pflegepersonal sowie die Beratung und Information über Patienten- rechte, Unterbringungsgesetz, Alter- nativen zur stationären Behandlung etc. in den Zuständigkeitsbereich der PatientenanwältInnen. Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation Die Anzahl der Unterbringungen pendelte sich in den letzten Jahren bei ungefähr 1.000 Unterbringungen pro Jahr ein. Im Berichtsjahr 2014 vertrat die ifs Patientenanwalt- schaft insgesamt 1.029 PatientInnen im Unterbringungsverfahren (995 neue Ub-Zahlen plus 34 unterge- brachte PatientInnen aus 2013), was im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Steigerung bedeutet (943 neue Ub-Zahlen). Die Entwicklung zu immer kürzer dauernden stationären Aufenthalten und kurz befristeten Unterbrin- gungen hat sich auch 2014 weiter fortgesetzt. Bei 46 Prozent der un- tergebrachten PatientInnen konnte die Unterbringung nach spätestens 4 Tagen aufgehoben werden (im Ver- gleich dazu: im Jahr 2002 waren es 23 Prozent). Immer mehr PatientInnen werden nach einer kurzen Krisen- intervention im LKH Rankweil ent- lassen und benötigten nach dem sta- tionären Aufenthalt eine intensive sozialpsychiatrische Betreuung und Behandlung oder eine Unterstützung durch verschiedenste pflegerische Dienste. Aufgrund der kurzen Unterbrin- gungsfristen waren auch weniger Gerichtstermine zur Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen erforderlich. Bei 78 Prozent der un- tergebrachten PatientInnen wurde die Unterbringung spätestens nach 18 Tagen aufgehoben. Jahresbericht der ifs Patientenanwaltschaft AufRecht durch die Krise ifs Patientenanwaltschaft bis Tage bis Monat bis Monate bis Jahr bis Tage über Jahr < Dauer der Unterbringung 2014 2013 bis 4 Tage 471 46% 419 42% bis 18 Tage 326 32% 334 34% bis 1 Monat 106 10% 105 11% bis 2 Monate 98 10% 84 9% bis 1 Jahr 27 3% 42 4% über 1 Jahr 1 <1% 4 <1% Prozentzahlen gerundet

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