jahresbericht verein 2014

23 ifs Jahresbericht 2012 die „Gefahr in Verzug“-Einweisungen durch die Polizei erfreulicherweise wieder zurückgegangen sind, die sonstigen Einweisungen ohne ge- setzeskonforme Vorgangsweise aber nach wie vor über 30 Prozent ausmachen. Darunter fallen bei- spielsweise Zuweisungen in das LKH Rankweil vom allgemeinen Krankenhaus, ohne dass ein/e Amts- oder Gemeindearzt/-ärztin – wie im Gesetz vorgesehen – die Einweisung verfügt hat. Dokumentation der Beratungen Die ifs Patientenanwaltschaft führte im Jahr 2014 insgesamt 263 Beratun- gen und Vertretungen von nicht un- tergebrachten PatientInnen durch. Das Beratungsangebot umfasst die Beratung und Information von Pa- tientInnen, welche auf freiwilliger Basis stationär behandelt werden. Darunter fallen auch Beratungen und das Verfassen einer Patienten- verfügung in Zusammenarbeit von PatientInnen mit ihrem/ihrer nieder- gelassenen Facharzt/-ärztin. Neben der Information über Patien- tenrechte und das Unterbringungs- gesetz bieten die PatientenanwältIn- nen auch eine konkrete Vertretung der Rechte der PatientInnen gegen- über dem Krankenhaus bzw. dem Behandlungsteam. Das Beratungsangebot der ifs Pati- entenanwaltschaft umfasst weiter eine Erstberatung über Fragen einer Sachwalterschaft, der Angehöri- genvertretung oder einer Vorsorge- vollmacht bei PatientInnen, welche aufgrund ihrer Krankheitssituation aktuell nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu erledigen. Dabei versuchen sie, sich amWillen oder ammutmaß- lichen Willen der betreffenden Per- son zu orientieren und – soweit mög- lich – deren Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit zu stärken. Die Beratung und Vertretung von Pa- tientInnen , welche nach dem Straf- gesetzbuch (§ 21 StGB) untergebracht sind und im LKH Rankweil behandelt und therapiert werden, wird eben- falls zu einem immer wichtigeren Teil der Arbeit, zumal die inhaltlichen Be- stimmungen über Behandlungsfra- gen und Zwangsmaßnahmen aus dem Unterbringungsgesetz anzuwenden sind. Allerdings ist eine gesetzliche Vertretung durch die Patientenan- waltschaft nicht vorgesehen, sondern kann lediglich durch eine Auftrags- erteilung mittels Vollmacht durch die PatientInnen selbst erfolgen. ifs Patientenanwaltschaft Beratungen 2014 2013 2012 2011 Allgemeine Fragen über Aufenthalt im Krankenhaus, Unterbringung 98 72 77 68 Beratung Sachwalterschaft, Angehörigenvertretung, Vorsorgevollmacht 46 46 53 44 Beratung Maßnahmevollzug 60 25 19 32 Beratung über Rechte nicht untergebrachter PatientInnen („Freiwilliger Aufenthalt“) 47 65 26 32 Beratung Behandlungsfragen, Patientenverfügung 12 1 5 7 Beratung Beschwerde Landesverwaltungsgericht 0 12 12 1 Gesamt 263 221 192 184

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