jahresbericht verein 2014
3 Der Verein | Vorwort Im Dienste der Selbstbestimmung Vorwort des Vereinsobmanns Die UN-Behindertenrechtskon- vention sieht die gleichberechtigte Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen vor. Ziel ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen jene Unterstützung zukommen zu lassen, die sie benötigen, um selbst- bestimmt leben und eigenständig Entscheidungen treffen zu können. Gelegentlich wird die UN-Behin- dertenrechtskonvention angeführt, um Kritik an Sachwalterschaften zu üben und deren Abschaffung zu fordern. Was dabei jedoch übersehen wird, ist die Tatsache, dass diese Konvention alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, „umMenschen mit Behin- derung Zugang zu Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähig- keit gegebenenfalls benötigen“ (Art. 12 Abs. 3 UNRK). Unbestritten ist es wichtig, beste- hende Angebote immer wieder zu hinterfragen und zu überprüfen, um diese gegebenenfalls anzupassen und zu verbessern. Aber gerade im Zu- sammenhang mit der UN-Behinder- tenrechtskonvention ist es durchaus richtig und sinnvoll, dass es rechtlich abgesicherte Hilfsmaßnahmen gibt – für Menschen, die aufgrund ihrer psychischen und geistigen Verfas- sung nicht in der Lage sind, ihre ei- genen Angelegenheiten ohne Gefahr einer Benachteiligung zu erledigen, für Menschen, die in Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und Krankenhäusern in ihrer persönli- chen Freiheit eingeschränkt werden, für Menschen, die gegen ihren Willen in ein psychiatrisches Kranken- haus eingeliefert werden und dort Zwangsmaßnahmen unterliegen. Die Angebote des Vereins ifs Sach- walterschaft, Bewohnervertretung und Patientenanwaltschaft stehen alle im Dienste der Selbstbestim- mung. Die umfassenden Tätigkeiten dieser drei wichtigen Institutionen werden im hier vorliegenden Jahres- bericht dokumentiert. Neben einer detaillierten Darstellung der statisti- schen Daten ist eine Übersicht über die jeweiligen Jahresschwerpunkte zu finden. Abschließend möchte ich mich an dieser Stelle bei unseren Geldgebern, dem Bundesministerium für Justiz sowie dem Land Vorarlberg, bedan- ken. Ebenso gebührt mein Dank unseren Kooperationspartnern, dem LKH Rankweil, den Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und Krankenhäusern. Zudemmöchte ich mich herzlich bei allen Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern der ifs Sachwalterschaft, Bewohnerver- tretung und Patientenanwaltschaft bedanken, die sich tagtäglich und un- ermüdlich für ihre Klientinnen und Klienten einsetzen – und dies, da bin ich mir sicher, ganz im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention. ○ Dr. Stefan Allgäuer Obmann des Vereins ifs Sachwalterschaft, Bewohnervertretung und Patientenanwaltschaft
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