jahresbericht verein 2014

4 Allgemeines Die ifs Sachwalterschaft ist auf Grundlage des Sachwalterrechts tätig, das im Jahr 1984 in Kraft trat und 2006 mit dem Sachwalterrechts- Änderungsgesetz weiterentwickelt und an die geänderten Verhältnisse angepasst wurde. Das österreichische Sachwalterrecht stellt die Menschen in den Mittel- punkt und zielt darauf ab, diese vor Nachteilen zu schützen. So überneh- men SachwalterInnen die gesetzliche Vertretung von Menschen, die auf- grund einer geistigen Behinderung, psychischen Krankheit oder Demenz nicht (mehr) in der Lage sind, be- stimmte Angelegenheiten selbstän- dig zu regeln, ohne dabei Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden. Denn gerade in unserer Gesellschaft, die sich durch eine Bürokratisierung, Verrechtlichung und stetig steigende Lebenserwartung auszeichnet, ist es besonders wichtig, die Betreuung und Unterstützung dieser Menschen zu sichern. SachwalterInnen vertreten Betrof- fene in finanziellen Angelegenheiten und vor Behörden, halten persönli- chen Kontakt und kümmern sich bei Bedarf um die soziale Betreuung. Dabei haben SachwalterInnen ihre Tätigkeiten an den Wünschen und Bedürfnissen der KlientInnen zu orientieren und diese in die Entschei- dungsfindung mit einzubeziehen. Zu- dem verfügen sie über keine Zwangs- befugnisse wie die Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern oder die Zwangsbehandlung mit Me- dikamenten. Die Betroffenen sollen trotz oder gerade durch die Hilfe eines Sachwalters/einer Sachwalte- rin im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten ihr Leben nach ei- genen Wünschen und Vorstellungen gestalten. Den Auftrag für eine Sachwalter- schaft erteilt das jeweilige Bezirksge- richt in Form eines Gerichtsbeschlus- ses, der klar festlegt, für welche Bereiche die Vertretung erfolgt. Dabei forciert das Sachwalterrecht Alternativen. Die Angehörigenver- tretung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung machen eine Sachwalterschaft rechtlich ebenso unzulässig, wie die Unterstützung durch psychosoziale Dienste. Erst wenn alle anderen Möglichkeiten der Unterstützung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung ausgeschöpft sind, wird die ifs Sachwalterschaft als gesetzliche Vertretung bestellt. Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation Im Jahr 2014 vertrat die ifs Sachwal- terschaft 715 KlientInnen . Zudem führten die SachwalterInnen 345 neue Clearingverfahren durch und informierten im Rahmen von Bera- tungen, Schulungen und Vorträgen mehr als 280 Personen zu den The- men Sachwalterschaft, Angehörigen- vertretung und Vorsorgevollmacht. Jahresbericht der ifs Sachwalterschaft In Sachen Mensch Anzahl der KlientInnen 2014 2013 KlientInnen insgesamt (01.01.-31.12.) 715 715 0,0% Gerichtliche Bestellungen (Neuzugänge) 88 93 -5,38% Übergeben an Ehrenamtliche-SW 40 87 -54,02% Übergeben an Externe 14 11 +27,27% Einstellung/Aufhebung 35 34 +2,94% Tod 35 43 -18,60% Betreuungsstellen (Ø) 11,94 12,56 -4,94% KlientInnen pro Arbeitskapazität (Ø) 59,88 56,93 +5,18% KlientInnen per 31.12. 628 627 +0,16% davon Verfahrensvertretungen 33 34 -2,94% davon Sachwalterschaften hauptamtlich 277 267 -7,97% davon Sachwalterschaften ehrenamtlich 318 326 -2,45% KlientInnen pro bestelltem EA-SW (Ø) 1,82 1,79 +1,68% Betreuungsstellen 11,66 13,12 -11,13% KlientInnen pro Betreuungsstelle (Ø) 53,85 47,8 +12,66% Prozentzahlen gerundet Jahresbericht 2014

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