jahresbericht verein 2014

Jahresbericht 2014 8 Clearing Abklärung auf Ersuchen der Gerichte 2014 wurden von den Bezirksgerich- ten 358 Fälle zur Durchführung eines Clearings an die ifs Sachwalterschaft übermittelt . Das sind über 100 An- fragen mehr als im Jahr zuvor, was einer Steigerung von ca. 42 Prozent entspricht. Grund für diese enorme Steigerung ist vor allem das Projekt „Clearing Plus – Unterstützung zur Selbstbe- stimmung“, welches am Bezirksge- richt Dornbirn durchgeführt wird. Im Rahmen dieses Projektes werden sämtliche Sachwalterschaftsakten, die beim Bezirksgericht Dornbirn eröffnet werden, zur Durchführung eines Clearings an die ifs Sachwalter- schaft übermittelt. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 345 neue Clearingverfahren durchgeführt , von denen 324 mit ei- nem Bericht abgeschlossen wurden. Nach Durchführung des Clearing- verfahrens wurde in rund 43 Prozent der Clearingfälle empfohlen, das Verfahren einzustellen. Diese Zahl bestätigt eindeutig, dass Clearing wesentlich dazu beitragen kann, die Zahl der Sachwalterschaftsverfah- ren zu senken. In den übrigen 57 Prozent der Fälle wurde die Fortsetzung des Verfah- rens (bzw. das weitere Bestehen einer Sachwalterschaft) empfohlen. Da keine geeignete Alternative ge- funden werden konnte, wurde in 75 Clearingfällen angeregt, die ifs Sachwalterschaft zu bestellen. Aus Kapazitätsgründen wurde beson- ders stark auf die Abgrenzungen zu RechtsanwältInnen und Angehöri- Auswertung der Dokumentation Clearing 2014 2013 Anfragen 358 253 nach Gerichten Bregenz 108 88 Bezau 5 7 Bludenz 28 24 Dornbirn 111 40 Feldkirch 89 83 Montafon 17 11 Erstellte Clearingberichte 324 231 Beendigung / kein Verfahren 139 86 Keine Krankheit 13 4 Vorsorgevollmacht möglich 5 1 Keine Angelegenheiten 22 26 Andere Hilfen 66 46 Angehörigenvertretung 21 3 Tod 4 2 Sonstiges 8 4 Sachwalterschaftsverfahren Nur Verfahren 48 50 Einstweilige Sachwalterschaft 73 45 Bestehende Sachwalterschaft 63 37 VertreterIn Nahestehende Person 76 44 RechtsberuflerIn 33 22 VereinssachwalterIn 75 82 Kein Vorschlag 10 14

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