jahresbericht verein 2015
Jahresbericht 2015 10 In den übrigen 57 Prozent der Fälle wurde die Fortsetzung des Verfah- rens oder die Weiterführung einer bereits bestehenden Sachwalter- schaft empfohlen. In 69 Clearing- fällen wurde angeregt, die ifs Sach- walterschaft zu bestellen, da keine geeignete „Alternative“ gefunden werden konnte. Aus Kapazitätsgründen wurde weiterhin auf die Abgrenzungen zu Angehörigen und Nahestehenden sowie zu RechtsanwältInnen und No- tarInnen geachtet. Im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert sind die Zahlen in Bezug auf die Personen, die als SachwalterInnen empfohlen werden: Angehörige/Nahestehende werden in 39 Prozent der Fälle emp- fohlen, RechtsanwältInnen/NotarIn- nen in 17 Prozent und die ifs Sachwal- terschaft in 39 Prozent. Die RichterInnen nahmen die Mög- lichkeit der Abklärung mit einem Clearing sehr gut an. In 54 Fällen wurden bereits beste- hende Sachwalterschaften abgeklärt – dies unter anderem zur Prüfung, ob die jeweiligen SachwalterInnen die Angelegenheiten zumWohle und im Sinne der Betroffenen wahrneh- men. Bei solchen Sachwalterschaften wurde in 19 Prozent der Fälle nach einem Clearing eine Einstellung angeregt. Manche RichterInnen haben der ifs Sachwalterschaft in weiterer Folge auch die gerichtlichen Entscheidun- gen zukommen lassen, aus denen hervorgeht, dass den Empfehlungen in den Clearingberichten sehr oft ge- folgt wurde. Beratungen, Schulungen und Vorträge Mittels gezielter Öffentlichkeitsar- beit klärt die ifs Sachwalterschaft psychosoziale Einrichtungen und Angehörige über Sachwalterschaften und deren Alternativen auf, damit Sachwalterschaftsverfahren nur in notwendigen Fällen angeregt und Al- ternativen wie die Angehörigenver- tretung, die Vorsorgevollmacht oder andere Hilfen bestmöglich genutzt werden. Beratungen Im Jahr 2015 wurden insgesamt 491 Beratungen dokumentiert . Dies be- legt, dass die Anzahl der Beratungen im Vergleich zu 2014 um rund 11 Pro- zent zurückgegangen ist. Vorträge Die ifs Sachwalterschaft hielt 2015 – neben den Schulungen „Anleitung für SachwalterInnen“ – neun Vor- träge und informierte darin über die Themen der Angehörigenver- tretung, Vorsorgevollmacht und Sachwalterschaft. Schulungen Seit 1999 bietet die ifs Sachwalter- schaft den Kurs „ Anleitung für SachwalterInnen “ an. ReferentInnen vermitteln an zwei Abenden die Ein- heiten „Rechtliche Grundlagen“ und „Praxisanleitung“. Im Frühjahr und im Herbst wird dieser Kurs jeweils in Dornbirn und in Feldkirch – somit in vier Kursen an je zwei Abenden – durchgeführt. Insgesamt nahmen im Jahre 2015 47 Personen an diesen Kursen teil. Jahresschwerpunkte Clearing Plus – Unterstützung zur Selbstbestimmung Im Sinne der UN-Behindertenrechts- konvention führte das Bundesminis- terium für Justiz gemeinsammit den Sachwalterschaftsvereinen an meh- reren Projektstandorten in Öster- reich das Projekt „Clearing Plus –Un- terstützung zur Selbstbestimmung“ durch. Alle Fälle wurden eingehend dokumentiert und die Daten vom In- stitut für Rechts- und Kriminalsozio- logie (IRKS) im Auftrag des Bundes- ministeriums für Justiz ausgewertet. Im Rahmen dieses Projektes, das mit 1. März 2014 startete, richtete sich der Fokus – noch stärker als früher – auf die mögliche Vermeidung von neuen Sachwalterschaften. Um die Selbstbestimmung der betroffenen Personen zu fördern, galt es, die Res- sourcen im Umfeld zu aktivieren. Zudem sollte der Abklärungsprozess verlängert werden, sodass im Ideal- fall Sachwalterschaften durch die Vermittlung zu anderen Hilfsangebo- ten verhindert werden können. Mit dem Bezirksgericht Dornbirn als einem der Projektstandorte war auch die ifs Sachwalterschaft mit diesem Projekt befasst. Im Zuge der Durchführung des Projektes hat das Bezirksgericht Dornbirn der ifs Sach- walterschaft ab dem 1. März 2014 in sämtlichen neu eröffneten Sachwal- terschaftsverfahren einen Auftrag zur Erstellung eines Clearingberichts erteilt. Da der ifs Sachwalterschaft für diese Projektphase keine zusätzlichen Mit- tel zur Verfügung gestellt wurden, stellte diese zusätzlich zu leistende
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