jahresbericht verein 2015
Jahresbericht 2015 12 wurden geehrt: Maja Lanz, Ernst Wehinger, Herbert Wehinger, Arno Labenbacher-Büchele, Siegfried Koch und Elfriede Märk. Für ihre 10-jährige Mitarbeit geehrt wurden: Helga Dünser, Jodok Fetz, Dr. Karl A. Pichler, Elvira Schmitzer, Mag. Regine Walzl sowie Monika Jetzinger. Ihnen allen wurde herzlich gedankt. Schließlich wurde das Sommerfest auch zum Anlass genommen, den langjährigen Leiter der ifs Sachwal- terschaft, Mag. Florian Bachmayr- Heyda, in gebührender Form zu verabschieden und ihm für seine zu- künftige Funktion als Landesvolks- anwalt für Vorarlberg viel Erfolg zu wünschen. Reform des Sachwalterrechtes Ziel der Reform ist ein modernes Sachwalterrecht, das den Anforde- rungen der UN-Behindertenrechts- konvention gerecht wird. In Vorbe- reitung dieser Gesetzesänderung wurden neue Perspektiven und He- rausforderungen der Unterstützung und Vertretung ausgelotet. Da das Instrument der Sachwalter- schaft zunehmend als „Problemlöser“ für fehlende soziale Infrastruktur und zur Vermeidung von Haftungs- problemen eingesetzt wird, ist es ein zentrales Anliegen der Sachwal- terschaftsvereine, unterstützende Maßnahmen zu setzen, um nicht notwendige Sachwalterschaften zu vermeiden. Konkrete Forderungen der Sachwal- terschaftsvereine sind weiterhin - eine Befristung von Sachwalterschaften, - ein obligatorisches Clearing in allen Sachwalterschaftsverfahren, - die Abschaffung des Bestellungs- umfangs „alle Angelegenheiten“ und - vielfältige Unterstützungsformen auf Ebene der Bundesländer. In vielen Arbeitsgruppen wurde – unter breiter Beteiligung von Selbst- vertreterInnen mit kognitiven Beein- trächtigungen – zunächst an einer Reform der Persönlichkeitsrechte ge- arbeitet. Dabei wurden vor allem die Aspekte Heirat, Scheidung, Adoption, Obsorge und persönliche Kontakte behandelt. Des Weiteren wurde dem Thema „Medizinische Behandlungen“ Raum eingeräumt. Auch 2015 beschäftigten sich – unter Beteiligung der ifs Sachwalterschaft – weitere Arbeitsgruppen mit dem Thema. Diese verfolgten das Ziel, die Vertretung betroffener Erwachsener in allen bisherigen Vertretungsfor- men (gesetzliche Angehörigenver- tretung, Vorsorgevollmacht und Sachwalterschaft) im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu verändern und somit die Selbst-
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