jahresbericht verein 2015

Jahresbericht 2015 14 Allgemeines Seit Juli 2005 regelt das Heimauf- enthaltsgesetz den Umgang mit frei- heitsbeschränkenden Maßnahmen in Pflegeheimen, Behinderteneinrich- tungen und Akutkrankenhäusern. Bettgitter, Gurte zum Anbinden, ver- sperrte Türen, beruhigende Medika- mente oder körperliches Festhalten dürfen nur Anwendung finden: - wenn der betroffene Mensch in seiner geistigen Verfassung schwer beeinträchtigt ist, - wenn sein Leben oder seine Gesund- heit bzw. das Leben oder die Gesund- heit anderer ernstlich bedroht ist, - wenn diese Gefahr durch keine schonendere Alternative abgewen- det werden kann. Von befugten Personen angeordnete Freiheitsbeschränkungen müssen unverzüglich der ifs Bewohnerver- tretung gemeldet werden. In der Folge besuchen die ifs Bewohnerver- treterInnen den betroffenen Men- schen möglichst rasch und sprechen mit dem Betreuungsteam. Ziel ist es, gemeinsam zu beurteilen, ob die Freiheitsbeschränkung notwendig ist oder ob es im speziellen Fall scho- nendere Alternativen gibt. Gibt es kein Einvernehmen, können Jahresbericht der ifs Bewohnervertretung Freiheit. Würde. Sicherheit.

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