jahresbericht verein 2015

Jahresbericht 2015 18 Gerichtliche Vertretungen bei Freiheitsbeschränkungen Die ifs Bewohnervertretung stellte je 9 Anträge auf gerichtliche Überprü- fung von Freiheitsbeschränkungen in Pflegeheimen und Behinderten- einrichtungen sowie 6 Anträge in Krankenhäusern . In Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen sind dies deutlich mehr als noch im Vorjahr. Ergebnisse gerichtlicher Vertretungen In allen Einrichtungen sind Frei- heitsbeschränkungen vom Gericht häufiger für zulässig erklärt wor- den – ein deutlich verändertes Bild als noch vor zehn Jahren, als die ifs Bewohnervertretung ihre Tätigkeit aufnahm. Das verdeutlicht, dass das Bewusstsein der Einrichtungen ge- nerell hoch ist – leichtfertig werden Freiheitsbeschränkungen jedenfalls nicht angeordnet! Jahresschwerpunkte Es gilt, das Wissen um die gesetzli- chen Grundlagen und Handlungsab- läufe bei Freiheitsbeschränkungen stets auf dem aktuellsten Stand zu halten. Deshalb hielten die Bewoh- nervertreterInnen im vergangenen Jahr 20 Vorträge zumHeimaufent- haltsgesetz vor MitarbeiterInnen und Angehörigen in Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Kranken- anstalten und Ausbildungsstätten. Zudem haben sie an zahlreichen Be- sprechungen mit ÄrztInnen, Pflege- kräften und Fachleuten für Persönli- che Assistenz teilgenommen. Des Weiteren nahmen die ifs Bewoh- nervertreterInnen alle sechs Wochen Termine für Fallbesprechungen mit einer Fachärztin für Psychiatrie wahr. Im Rahmen dieser Gespräche kann intern geklärt werden, ob eine Behandlung mit sedierenden Medi- kamenten fachlich vertretbar und ob sie als medikamentöse Freiheits- beschränkung zu qualifizieren ist. Bezüglich dieses Themenbereichs treten auf Seiten der anordnungs- befugten ÄrztInnen und der melde- pflichtigen Einrichtungsleitungen oft Unklarheiten auf. Im Rahmen der jährlichen Koopera- tionsgespräche mit den Haus- und PflegeleiterInnen aller Vorarlber- ger Pflegeheime wurden vonseiten der Bewohnervertretung neue technische Hilfsmittel vorgestellt, die Freiheitsbeschränkungen re- duzieren können: ein GPS-System, das den Aufenthaltsort abgängiger BewohnerInnen zeigt, sowie ein elektronisches Türschließsystem für demenzkranke BewohnerInnen, das nur den Zutritt zum eigenen Zimmer ermöglicht. Und schließlich hatte die ifs Bewoh- nervertretung 2015 auch einen Grund zum Feiern: Das Heimaufenthaltsge- setz ist 10 Jahre alt geworden. Bei ei- ner Festveranstaltung in Wien ist die Nachhaltigkeit der Veränderungen in österreichischen Betreuungsein- richtungen hin zu mehr Freiheit für BewohnerInnen als Erfolg der vier Vereine für Bewohnervertretung von allen Systempartnern gewürdigt worden. Interessante Entscheidungen Vorarlberger Gerichte Das Bezirksgericht beschäftigte sich mit der Rechtsfrage, ob Alarmsys- teme und ein Babyfon in einer Wohn- gemeinschaft für Menschen mit Behinderung eine Freiheitsbeschrän- kung darstellen. Diese Maßnahmen waren von der Besuchskommission der Volksanwaltschaft als „fragliche Freiheitsbeschränkung“ bezeichnet worden. Das gerichtliche Verfahren, das der zuständige ifs Bewohnerver- treter eingeleitet hatte, kam zu dem Ergebnis, dass diese Maßnahmen le- diglich dazu dienen, das Betreuungs- personal in der Nacht aufmerksam zu machen. Weder würden die Maß- nahmen die betreffende Bewohnerin daran hindern, ihr Zimmer zu ver- lassen, noch fühle sie sich dadurch gestört. Der Antrag auf Überprüfung der Zulässigkeit dieser „Freiheitsbe- schränkungen“ wurde vom Gericht abgewiesen, weil keine freiheitsbe- schränkenden Maßnahmen im Sinne des Heimaufenthaltsgesetzes gege- ben seien. Krankenhaus Pflegeheim Behinderteneinr.

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