jahresbericht verein 2015

21 ifs Patientenanwaltschaft Allgemeines Die ifs Patientenanwaltschaft ver- tritt PatientInnen, die gegen ihren Willen in ein psychiatrisches Kran- kenhaus eingewiesen werden und dort nicht selbst frei über den Auf- enthalt im Krankenhaus entscheiden können. Werden die Grundrechte der Pati- entInnen im Landeskrankenhaus Rankweil eingeschränkt, sind die Ärzte und Ärztinnen verpflichtet, eine Meldung an die ifs Patientenan- waltschaft und an das Bezirksgericht zu erstatten, worauf automatisch eine gerichtliche Überprüfung der Freiheitseinschränkungen erfolgt. Neben der gerichtlichen Vertretungs- tätigkeit setzen sich die Patienten- anwältInnen auch für die Rechte der PatientInnen ein und vertreten diese direkt gegenüber dem behandelnden Team – insbesondere bei der Frage, ob nicht weniger einschränkende Maßnahmen oder Therapien ange- wendet werden können. Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation Die ifs Patientenanwaltschaft vertrat 2015 insgesamt 1.048 Patientinnen und Patienten imUnterbringungs- verfahren (1.012 neue Ub-Zahlen plus 36 untergebrachte PatientInnen aus dem Jahr 2014), womit die Unterbrin- gungszahlen in den letzten beiden Jahren wieder leicht angestiegen sind (943 neue Ub-Zahlen im Jahr 2013 und 995 im Jahr 2014). Nach Abgleichen der Auswertungen mit der Patientenanwaltschaft des Vertretungsnetzes liegen für 2015 nicht nur Daten in Bezug auf die An- zahl der untergebrachten Personen vor, sondern auch in Bezug auf die Anzahl der Unterbringungen pro Person. Damit kann belegt werden, wie viele Personen mehrfach pro Jahr untergebracht wurden. Jahresbericht der ifs Patientenanwaltschaft AufRecht durch die Krise Anzahl der Unterbringungen Anzahl Pers. Gesamt 1 583 583 2 106 212 3 35 105 4 11 44 5 3 15 mehr als 5 8 53 1012

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