jahresbericht verein 2015

31 Facts Der Verein ifs Sachwalterschaft, Bewohnervertretung und Patientenanwaltschaft wird finanziert aus Mitteln des Bundesministerium für Justiz und einem Zuschuss des Sozialfonds Vorarlberg. ifs Sachwalterschaft Menschen, die mit einer geistigen Be- hinderung, einer psychischen Krank- heit oder Demenz leben, fällt es oft schwer, mit wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten alleine zurechtzukommen. SachwalterInnen vertreten Betrof- fene in finanziellen Angelegenheiten und vor Behörden, halten persön- lichen Kontakt und kümmern sich bei Bedarf um die soziale Betreuung. Den Auftrag erteilt das jeweilige Bezirksgericht. Die ifs Sachwalterschaft übernimmt die gesetzliche Vertretung, wenn keine geeigneten Angehörigen für diese Aufgabe zur Verfügung stehen. ifs Sachwalterschaft Dornbirn Poststraße 2/4 6850 Dornbirn Telefon 05-1755-590 Fax 05-1755-9590 sachwalterschaft@ifs.at ifs Sachwalterschaft Feldkirch Johannitergasse 6 6800 Feldkirch Telefon 05-1755-591 Fax 05-1755-9591 sachwalterschaft@ifs.at ifs Bewohner­ vertretung Seit Juli 2005 regelt das Heimauf- enthaltsgesetz den Umgang mit frei- heitsbeschränkenden Maßnahmen. Immer wenn im Pflegeheim, in einer Behinderteneinrichtung oder im Krankenhaus eine freiheitsbeschrän- kende Maßnahme angeordnet wird, muss die ifs Bewohnervertretung benachrichtigt werden. Gemeinsam mit dem Betreuungsteam suchen die BewohnervertreterInnen im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit eine Lösung, die mit der Würde des Betroffenen zu vereinba- ren ist. Die ifs Bewohnervertretung ist eine unabhängige Einrichtung, deren Leistungen kostenlos sind. Vorder- gründiges Anliegen ist die Schärfung des Bewusstseins für sanfte Alter- nativen – beim Betreuungsteam, bei den Angehörigen und in der Gesellschaft. ifs Bewohnervertretung Poststraße 2/4 6850 Dornbirn Telefon 0664-60884451 Fax 05572-908888-43 bewohnervertretung@ifs.at ifs Patienten­ anwaltschaft Die ifs Patientenanwaltschaft ist eine Einrichtung auf Grundlage des Unterbringungsgesetzes (UbG). Nach dem UbG ist es deren Auftrag, Pati- entInnen, die gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen wurden oder dort Zwangsmaßnahmen unter- liegen, parteilich zu vertreten. „Un- terbringung“ im Sinn des Gesetzes bedeutet, dass durch ärztliche Verfü- gungen im Rahmen der stationären psychiatrischen Behandlung Rechte von PatientInnen eingeschränkt werden. Ziel ist die unverzügliche Klärung der rechtlichen Lage ohne langwieriges Aktenverfahren. Die Zwangssituation soll für die Betroffenen durch Vertretung vor Ort so rasch als möglich aufgehoben werden. ifs Patientenanwaltschaft Valdunastraße 16 6830 Rankweil Telefon 05522-403-4040 Fax 05522-403-6513 ifs.patientenanwaltschaft@ifs.at Wissenswertes Ein Verein, drei Fachbereiche

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