jahresbericht verein 2015

4 Allgemeines Ist ein erwachsener Mensch durch eine geistige Behinderung oder psy- chische Krankheit – dazu zählt auch Demenz – nicht (mehr) in der Lage, bestimmte Angelegenheiten selbst zu erledigen, ohne dabei Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden, so benötigt dieser eine gesetzliche Vertretung. Vor allem aufgrund der zunehmenden Bürokratisierung und Verrechtlichung sowie der stetig steigenden Lebenserwartung ist es besonders wichtig, die Betreuung und Unterstützung dieser Men- schen zu sichern. Dabei kann die gesetzliche Vertretung in Form von Vorsorgevollmacht, Angehörigen- vertretung oder Sachwalterschaft erfolgen. Im Sinne der UN-Behindertenrechts- konvention beachtet und stärkt die ifs Sachwalterschaft die Selbstbe- stimmung der betroffenen Personen, so weit dies möglich ist. Als Aus- druck der Selbstbestimmung wird einemMenschen erst dann ein/e SachwalterIn zur Seite gestellt, wenn geklärt ist, dass keine der folgenden „Alternativen“, wie Vorsorgevoll- macht, Angehörigenvertretung oder ausreichende Hilfe durch die Familie oder eine unterstützende Institution, greifen. Ob diese „Alternativen“ ausreichen oder eine Sachwalterschaft notwen- dig ist, wird in einem gerichtlichen Verfahren vom zuständigen Bezirks- gericht geprüft. Des Weiteren prüft das Gericht, in welchen Bereichen die betroffene Person überhaupt einer Unterstützung bedarf und welche Angelegenheiten weiterhin selbstän- dig erledigt werden können. Der Auf- trag für eine Sachwalterschaft er- folgt dann mittels Gerichtsbeschluss, der festlegt, welche Vertretungs- tätigkeiten die Sachwalterschaft umfasst. Glaubte man früher, man müsse die Gesellschaft vor Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung schützen, so stellt das geltende österreichische Sachwalterrecht – 1984 in Kraft ge- treten und 2006 weiterentwickelt – die betroffene Person selbst in den Mittelpunkt und zielt ausschließ- lich darauf ab, diese vor Nachteilen zu schützen. Deshalb vertreten SachwalterInnen Betroffene in fi- nanziellen Angelegenheiten und vor Behörden, halten persönlichen Kon- takt und organisieren bei Bedarf die soziale Betreuung. Dabei stehen die Wünsche und Bedürfnisse der Kli- entInnen stets im Vordergrund und die Tätigkeiten der SachwalterInnen haben sich daran zu orientieren. Zudem werden die Betroffenen so weit wie möglich in alle Entschei- dungsfindungen miteinbezogen. SachwalterInnen verfügen gegen- über den betroffenen Personen über Jahresbericht der ifs Sachwalterschaft In Sachen Mensch Jahresbericht 2015

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