jahresbericht verein 2016

11 ifs Sachwalterschaft RechtsanwältInnen/NotarInnen auf 23 Prozent und jener der ifs Sachwal- terschaft auf 47 Prozent erhöhte. Bereits bestehende Sachwalterschaf- ten wurden in 59 Fällen abgeklärt – dies unter anderem zur Prüfung, ob die jeweiligen SachwalterInnen die Angelegenheiten zumWohle und im Sinne der Betroffenen wahrnehmen. In 19 Prozent der Fälle wurde nach dem Clearing eine Einstellung der Sachwalterschaft angeregt. Die PflegschaftsrichterInnen der sechs Vorarlberger Bezirksgerichte nahmen nach Einschätzung der ifs Sachwalterschaft die Möglichkeit der Abklärung mittels eines Clearings sehr gut an. Einige RichterInnen haben der ifs Sachwalterschaft im weiteren Verlauf des Sachwalter- schaftsprüfungsverfahrens die ge- richtlichen Entscheidungen zukom- men lassen, aus denen hervorgeht, dass den Empfehlungen der ifs Sach- walterschaft in den Clearingberich- ten oft gefolgt wurde. Beratungen, Schulungen und Vorträge Psychosoziale Einrichtungen und Angehörige werden mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit über Sachwal- terschaften und deren Alternativen aufgeklärt, damit Sachwalterschafts- verfahren nur in notwendigen Fällen angeregt und Alternativen wie die Angehörigenvertretung, die Vorsor- gevollmacht oder „andere Hilfen“ bestmöglich genutzt werden. Beratungen Die Dokumentation des vergange- nen Jahres beinhaltet insgesamt 382 Beratungen. Im Vergleich zu 2016 ist die Anzahl der dokumentierten Be- ratungen somit um rund 22 Prozent zurückgegangen. Übersicht Beratungen 2008 bis 2016 Vorträge Die ifs Sachwalterschaft informierte 2016 in insgesamt 7 Vorträgen über die Themen der Angehörigenver- tretung, Vorsorgevollmacht und Sachwalterschaft. Schulungen Der Kurs „Anleitung für Sachwalter­ Innen“ wird seit 1999 angeboten. An zwei Abenden vermitteln Referent­ Innen „Rechtliche Grundlagen“ und „Praxisanleitung“. An je zwei Aben- den wird dieser Kurs im Frühjahr und im Herbst jeweils in Dornbirn und Feldkirch – somit an insgesamt vier Kursabenden pro Halbjahr – durchgeführt. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an SachwalterIn- nen aus dem Kreis der Angehörigen und Nahestehenden. Insgesamt nah- men im vergangenen Jahre 69 Perso- nen an diesen Kursen teil. Fachaufsicht/Regionalstellenleitung Die ifs Sachwalterschaft hat entspre- chend dem Auftrag des Bundesminis- teriums für Justiz ein Fachaufsichts- konzept ausgearbeitet, das bereits im Herbst 2014 vom Bundesministerium für Justiz genehmigt und in Kraft gesetzt wurde. Mittlerweile hat sich dieses Konzept in der Praxis bewährt. Die Kontrolle des Pflegschaftsbe- richtes im Sinne eines qualifizierten Vier-Augen-Prinzips ist im Fachbe- reich „Sachwalterschaft-Classic“ ein wesentliches Instrument zur Sicher- stellung der Fachlichkeit. Die Pfleg- Beratung insgesamt AnregerInnen-Beratung SW-Beratungen

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