jahresbericht verein 2016

Jahresbericht 2016 12 schaftsberichte hauptberuflicher MitarbeiterInnen werden von der Regionalstellenleitung und die Pfleg- schaftsberichte der ehrenamtlichen MitarbeiterInnen von der Ehrenamt- lichen-Teamleitung kontrolliert. Die Regionalstellenleitung in Dornbirn wird von Mag. Veronika Öttl wahrge- nommen, jene in Feldkirch von Mag. Günter Nägele. Um den Bestimmungen des ABGB zur Personensorge und der Intention der UN-Behindertenrechtskonven- tion gerecht zu werden, enthält unsere Schreibvorlage „Pflegschafts- bericht“ unter „Soziale Situation“ fol- gende Unterpunkte: - Häufigkeit bzw. Intervalle der per- sönlichen und telefonischen Kontakte - Ziele und Planung - Alternativen zur Sachwalter- schaft bzw. Notwendigkeit der Vereins-Sachwalterschaft Unsere KlientInnen werden auf die Beschwerdemöglichkeiten hinge- wiesen, indem sie von der ifs Sach- walterschaft direkte und schrift- liche Informationen erhalten, dass ehrenamtliche und hauptberufliche MitarbeiterInnen für die ifs Sach- walterschaft tätig sind. Damit soll die Möglichkeit eröffnet werden, bei Bedarf ein Gespräch mit der jeweils vorgesetzten Person zu suchen. Zu- dem gilt es, die KlientInnen bereits am Anfang über die wesentlichen Rechte und Pflichten – z. B. auch über die Kosten einer Sachwalter- schaft – aufzuklären. Um dies sicher- zustellen, werden den KlientInnen mit dem Informationsschreiben eine Kopie der Vereinsurkunde und eine Informationsbroschüre der ifs Sach- walterschaft übermittelt. Jahresschwerpunkte Reform des Sachwalterrechts bzw. Erwachsenenschutz-Gesetz Ziel der Reform ist ein modernes Sachwalterrecht, das den Anforde- rungen der UN-Behindertenrechts- konvention gerecht wird. Nach einem langen Vorbereitungsprozess konnte der Bundesminister für Jus- tiz im Sommer 2016 den Entwurf des „2. Erwachsenenschutz-Gesetzes (ErwSchG)“ vorstellen. Die ifs Sachwalterschaft hat im Begutachtungsverfahren eine Stel- lungnahme zum Gesetzesentwurf eingebracht, in welcher u. a. der vom Bundesminister für Justiz gewählte Prozess zur Erarbeitung dieser Re- form ausdrücklich gewürdigt wird. In Vorbereitung dieser Gesetzesän- derung wurden auch neue Perspek- tiven und Herausforderungen bei der Unterstützung und Vertretung ausgelotet. In zahlreichen Tagungen und Arbeitsgruppen wurde – unter breiter Beteiligung von Selbstver- treterInnen mit kognitiven Beein- trächtigungen – an dieser Reform gearbeitet. Ein besonderes Augen- merk richtete sich dabei auf die Per- sönlichkeitsrechte, vor allem auf die Aspekte Eheschließung, Scheidung, Adoption, Obsorge und persönlicher Kontakt. Auch dem Thema „Me- dizinische Behandlungen“ wurde besondere Beachtung eingeräumt. Weitere Arbeitsgruppen verfolgten im Geiste der UN-Behindertenrechts- konvention das Ziel einer Verände- rung der Vertretung betroffener Erwachsener in allen bisherigen Vertretungsformen (gesetzliche An- gehörigenvertretung, Vorsorgevoll- macht und Sachwalterschaft) und somit eine deutliche Stärkung der Selbstbestimmung. Ziel all dieser Reformbestrebungen ist es, dass sich die betroffenen Per- sonen solange wie möglich selbst vertreten und Sachwalterschaften sowie andere Vertretungsformen das letzte Mittel bleiben. Insbesondere soll selbst gewählten Vertretungs- formen ein breiter Anwendungsbe- reich eingeräumt werden und dabei nicht automatisch ein Entzug der Geschäftsfähigkeit erfolgen. Es ist daher ein zentrales Anliegen der gegenständlichen Reform, nicht notwendige Sachwalterschaften zu vermeiden und möglichst unterstüt- zende Maßnahmen zu setzen. Um den Geist dieser Reform auszu- drücken werden begrüßenswerter- weise auch neue und zeitgemäße Begriffe wie „Erwachsenenschutz“ und „Erwachsenenschutz-Gesetz“ so- wie beispielsweise die Bezeichnung „einer psychischen Krankheit ver- gleichbare Beeinträchtigung“ statt bisher „geistige Behinderung“/„behin- derte Person“ eingeführt. Nach Auffassung der ifs Sachwal- terschaft wird der vorliegende Gesetzesentwurf den Zielen eines modernen Sachwalterrechts bzw. Erwachsenenschutzrechts und den Anforderungen der UN-Behinder- tenrechtskonvention weitgehend gerecht. Die ifs Sachwalterschaft war in den gesamten Prozess der Vorbereitung und Erarbeitung dieser Reform in- tensiv eingebunden und beteiligte sich in zahlreichen Tagungen, Ar- beitsgruppen und Sitzungen.

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