jahresbericht verein 2016

Jahresbericht 2016 18 derteneinrichtungen war es häufiger nicht möglich, die BewohnerInnen rasch persönlich aufzusuchen, etwa wenn KlientInnen nur an einzelnen Tagen oder nur an Wochenenden in der Einrichtung betreut werden. „Kein Erstkontakt“ bedeutet übli- cherweise, dass die von Freiheits- beschränkungen Betroffenen kurz nach Einlangen der Meldung verstor- ben oder entlassen worden sind. Gerichtliche Vertretungen bei Freiheitsbeschränkungen Die ifs Bewohnervertretung stellte acht Anträge auf gerichtliche Über- prüfung von Freiheitsbeschrän- kungen in Pflegeheimen und fünf Anträge in Behinderteneinrichtun- gen. Erstmals seit 2005 wurde kein Antrag in Krankenhäusern gestellt. In Pflegeheimen ist die Zahl der Anträge etwa gleich hoch geblieben, in Behinderteneinrichtungen wur- den deutlich weniger als im Vorjahr eingebracht. Ergebnisse gerichtlicher Vertretungen Freiheitsbeschränkungen wurden häufig mit begleitenden Auflagen für zulässig erklärt. Beispielsweise wur- den in Einzelfällen eine 1:1-Betreuung, regelmäßige Gehübungen oder Auf- sperrversuche bei verschlossenen Zimmertüren aufgetragen. Die fünf Abweisungen in den Behindertenein- richtungen – das Bezirksgericht hatte in einigen Maßnahmen keine Frei- heitsbeschränkung erkennen können und den Überprüfungsantrag der ifs Bewohnervertreterin zunächst abge- wiesen – hat der Oberste Gerichtshof mit einer Ausnahme letztlich doch als Freiheitsbeschränkungen anerkannt, die teilweise für zulässig, teilweise für unzulässig erklärt wurden. Jahresschwerpunkte Folgende Schwerpunkte wurden im vergangenen Jahr gesetzt. Informationsabende und Vorträge Sechs Informationsabende für An- gehörige in Pflegeheimen und 14 Vor- träge zumHeimaufenthaltsgesetz vor Mitarbeiterinnen von Pflege- heimen, Behinderteneinrichtungen, Krankenanstalten und Ausbildungs- stätten trugen im vergangenen Jahr dazu bei, das Wissen um die gesetzli- chen Grundlagen und Handlungsab- läufe bei Freiheitsbeschränkungen auf dem aktuellsten Stand zu halten. Fachlicher Austausch Zudem nahmen die Bewohner- vertreterInnen an zahlreichen Besprechungen mit ÄrztInnen, Pflegepersonen und pädagogi- schen Fachleuten teil und absol- vierten Antrittsbesuche bei neuen Heimaufenthaltsgesetz-RichterInnen. Alle sechs Wochen nahmen die ifs BewohnervertreterInnen Termine für Fallbesprechungen mit einer Fachärztin für Psychiatrie wahr. Diese Termine dienen der internen Klärung, ob eine Behandlung mit sedierenden Medikamenten fachlich vertretbar und ob sie als medika- mentöse Freiheitsbeschränkung zu qualifizieren ist. Oft treten in diesem Themenbereich auf Seiten der anord- nungsbefugten ÄrztInnen und der meldepflichtigen Einrichtungsleitun- gen Unklarheiten auf. Kooperationsgespräche Im Rahmen der jährlichen Koopera- tionsgespräche mit den Haus- und PflegeleiterInnen aller Vorarlber- ger Pflegeheime präsentierten die jeweils örtlich zuständigen ifs BewohnervertreterInnen die Jah- resauswertung 2015 – die Zahlen der einzelnen Einrichtung wurden jeweils mit jenen aller Pflegeheime verglichen. Die neue Checkliste „Ab- läufe bei Freiheitsbeschränkungen“ wurde übergeben und zudem fragten die BewohnervertreterInnen nach, welche Einrichtungen ein GPS- System angeschafft hatten, das den Aufenthaltsort abgängiger Bewoh- nerInnen zeigt; ein solches war im vergangenen Jahr vorgestellt wor- den. Abschließend wurde ein neues Angebot der ifs Bewohnervertretung präsentiert: ein Kurzvortrag für An- gehörigenabende „Sturzprävention – Freiheitsbeschränkungen“, das 2016 von sechs Pflegeheimen in Anspruch genommen wurde.

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