jahresbericht verein 2016

19 ifs Jahresbericht 2012 ifs Bewohnervertretung Ausgewählte Entscheidungen Vorarlberger Gerichte Bei einem 92-jährigen Bewohner ei- nes Pflegeheims wurden Bettgitter angeordnet, da er in einem halben Jahr zweimal aus dem Bett gerollt war, ohne sich dabei schwer zu verletzen. Allerdings erlitt er auch leichte Verletzungen, als er sich in der Folge am Bettgitter aufschürfte und die Beine zwischen den Gitterstäben einklemmte. Das Gericht erklärte die Bettgitter für unzulässig, da eine Bettmatratze neben dem Niedrig- pflegebett eine geeignete schonen- dere Maßnahme darstellte, um seine Sicherheit zu gewährleisten. Einem 50-jährigen Bewohner wurde schon seit mehreren Jahren unter- sagt, das Pflegeheim alleine mit seinem Dreiradfahrrad zu verlassen, da er wegen Impulsivität und Un- einsichtigkeit in seine psychische Krankheit selbst- und fremdgefähr- dend im Straßenverkehr sei. Er hatte vor über 30 Jahren ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit körperli- chen und psychischen Dauerfolgen erlitten. Dieses Verbot wurde vom Gericht wie bereits in den Vorjah- ren für zulässig erklärt. Ausfahrten fanden zuletzt nur mehr in Beglei- tung eines Angehörigen statt. Das Gericht sah in der Verwendung eines entsprechend langsam eingestellten Elektroscooters keine derartige Ge- fahr, also eine mögliche Alternative zum Verbot des Dreiradfahrens. Bis dato gab es hierzu keine Erfahrun- gen, weil kein Elektromobil zur Ver- fügung stand. In einer Einrichtung für Menschen mit Beeinträchtigung wurde ein 22-jähriger Betreuter mit Autismus regelmäßig in sein Zimmer gesperrt, um schwere Verletzungen an ande- ren MitbewohnerInnen bei Aggres- sionsdurchbrüchen zu verhindern. Das Bezirksgericht stellte fest, dass das Einsperren grundsätzlich zu- lässig sei und dadurch nach 15 bis 20 Minuten regelmäßig eine Beruhi- gung beim Betreuten eintrete. Das Gericht erteilte der Einrichtung die Auflage, die Gefährdung jeweils konkret zu beschreiben und nach 20 Minuten einen Aufsperrversuch zu unternehmen. Eine 94-jährige Bewohnerin eines Pflegeheims wurde untertags mit Sitzgurt im Rollstuhl fixiert und beim Aufenthalt im Bett mittags und nachts mittels Bettgittern, Bauch- gurt, Hand- und Fußgurt in ihrer Be- wegungsfreiheit beschränkt, was sie sehr störte. Sie hatte sich zuvor eine Oberschenkelhalsfraktur zugezogen, war daher schon im Krankenhaus fixiert worden und im Pflegeheim so unglücklich vom Niedrigbett auf eine vorgelegte Matratze gestürzt, dass sie neuerlich im Krankenhaus

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