jahresbericht verein 2016
21 ifs Patientenanwaltschaft Allgemeines Seit dem Jahr 1991 ist die ifs Patien- tenanwaltschaft auf Grundlage des Unterbringungsgesetzes (UbG) als Rechtsbeistand für PatientInnen im Landeskrankenhaus Rankweil tätig. Dieses Gesetz, das im Jahr 1990 vom Nationalrat verabschiedet wurde, zielt auf die Wahrung der Persönlich- keitsrechte und der Menschenwürde psychisch Kranker in psychiatri- schen Krankenhäusern ab. Ein Frei- heitsentzug ist nach dem UbG nur als letztes Mittel zulässig, wenn alle anderen Alternativen der Betreuung und Gefahrenabwehr versagen. Die Vertretung von PatientInnen, die ins psychiatrische Krankenhaus ein- gewiesen oder in einem Zwangskon- text behandelt bzw. betreut werden, ist zentrale Aufgabe der Patientenan- wältInnen. Dabei verfolgen diese das Ziel, die Zwangssituation für die Be- troffenen so rasch wie möglich zu be- enden und den persönlichen Behand- lungswunsch der PatientInnen so weit wie möglich zu berücksichtigen. Bei Überprüfungsverfahren ärztlich angeordneter Zwangsmaßnahmen sowie bei Zwangseinweisungen durch Polizei oder eine/n im öffent- lichen Sanitätsdienst stehende/n Arzt/Ärztin übernimmt die ifs Pati- entenanwaltschaft die gerichtliche Vertretung. In den Zuständigkeits- bereich der PatientenanwältInnen fällt zudem die außergerichtliche Vertretung in der unmittelbaren Zwangssituation gegenüber dem/der behandelnden Arzt/Ärztin und dem Pflegepersonal sowie die Beratung und Information über Patienten- rechte, Unterbringungsgesetz, Alter- nativen zur stationären Behandlung etc. Festveranstaltung: 25 Jahre Pati- entenanwaltschaft – Erfolgreicher Rechtsschutz in der Psychiatrie Am 18. Oktober 2016 feierte die ifs Pa- tientenanwaltschaft gemeinsammit dem VertretungsNetz ihr 25-jähriges Jubiläum. Im Rahmen der Festver- anstaltung in der Arbeiterkammer Wien waren die mit dem UbG be- fassten Berufsgruppen eingeladen, mit Betroffenen und Angehörigen das vergangene Vierteljahrhundert Revue passieren zu lassen und ge- meinsam einen Blick in die Zukunft zu werfen. In den Fachvorträgen von Univ.-Prof. Dr. Rudolf Forster und Univ.-Prof. DDr. Christian Kopetzki wurde der wichtige Beitrag der Patientenan- waltschaft zu mehr Rechtssicherheit und Qualitätssicherung betont. Durch das Unterbringungsgesetz und die Rechtsprechung konnten rechtsfreie Räume und Ermessens- spielräume beseitigt und geklärt werden. Dadurch wurde das Unter- bringungsgesetz Vorbild für andere Rechtsmaterien wie beispielsweise das Heimaufenthaltsgesetz. Auch Jahresbericht der ifs Patientenanwaltschaft AufRecht durch die Krise
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