jahresbericht verein 2016
Jahresbericht 2016 22 Psychiater Kurt Sindermann erin- nerte daran, dass sich reformori- entierte PsychiaterInnen bereits in den 1970er Jahren im Zuge der Psychiatrieenquete in Deutschland und Österreich für eine tiefgreifende Wende in Struktur und Funktion der psychiatrischen Versorgung einge- setzt hatten. Der zweite Teil der Veranstaltung startete mit dem Film „Der Patient hat Recht!“. In dem von der ifs Patien- tenanwaltschaft gestalteten Beitrag wurde über die Durchführung eines Patientinnen- und Patientenrates berichtet. In der anschließenden Podiumsdiskussion kamen die Be- troffenen, verschiedene „Profis“ und Angehörige selbst zu Wort. Sie betonten die wichtige Rolle der Patientenanwaltschaft bei der För- derung der Selbstbestimmung der PatientInnen. Eine Senkung der ho- hen Unterbringungszahlen und der damit verbundenen Zwangsmaßnah- men sei aber nur mit einem Ausbau der niederschwelligen und mobilen psychosozialen Versorgungsstruk- turen möglich. Leistbare ambulante Angebote wie Psychotherapie auf Krankenschein oder Kriseninterven- tionsdienste könnten Menschen in Krisensituationen auffangen, bevor es zu Einweisungen und Unterbrin- gungen ins psychiatrische Kranken- haus kommt. Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation Im Jahr 2016 hat die ifs Patientenan- waltschaft 1.013 Patientinnen und Patienten im Unterbringungsverfah- ren vertreten (978 neue Ub-Zahlen plus 35 untergebrachte PatientInnen aus 2015). Im Vergleich zu den Vorjah- ren hat sich die Gesamtzahl an Un- terbringungen nicht wesentlich ver- ändert, sie liegt bei ungefähr 1.000 Unterbringungsverfahren pro Jahr. Wenig verändert hat sich auch die Anzahl an untergebrachten Perso- nen. Des Weiteren zeigt sich, dass nur wenige Patientinnen und Pa- tienten mehrfach eine stationäre Behandlung und Unterbringung benötigen. Im Jahr 2016 sind lediglich 17 PatientInnen mehr als drei Mal im psychiatrischen Krankenhaus unter- gebracht worden. Dauer der Unterbringung Die Dauer der Unterbringungen hat sich in den letzten Jahren deutlich verkürzt. Sowohl 2015 wie auch 2016 konnte die Unterbringung in 42 Pro- zent der Fälle spätestens nach vier Tagen aufgehoben werden (im Jahr 2002 waren es lediglich 23 Prozent der Fälle). Nach 18 Tagen sind mitt- lerweile nur noch 24 Prozent der Un- terbringungen weiterhin aufrecht. In der Praxis bedeutet diese Entwick- lung, dass immer mehr PatientInnen nach einer kurzen Kriseninterven- tion im LKH Rankweil entlassen werden und nach dem stationären Aufenthalt eine sozialpsychiatrische Betreuung und Behandlung oder eine Unterstützung durch verschiedenste Pflegedienste benötigten. Aufgrund der kurzen Verweildauer gibt es auch weniger Erstanhörun- gen. Allerdings ist die Anzahl an Tag- Anzahl der Unterbringungen pro Person 2015 2016 1 583 581 2 106 113 3 35 30 4 11 8 5 3 6 mehr als 5 8 3 Anzahl der Unterbringungen (01.01. bis 31.12.) 2013 2014 2015 2016 943 995 1012 978 2014 2015 2016 Erstanhörung 590 632 588 Tagsatzung 259 305 318 Gerichtstermine gesamt 849 937 906
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