jahresbericht verein 2016

23 ifs Patientenanwaltschaft satzungen im Vergleich zum Vorjahr sogar leicht gestiegen. Der Trend zu kurzen Unterbringun- gen hat sich auch durch die Novelle des UbG im Jahr 2010, mit der Mög- lichkeit nach § 32a die Unterbrin- gung bei der Gefahr einer erneuten Wiederaufnahme zu verlängern, nicht geändert. Die Anzahl an An- trägen auf Verlängerung ist seit den 1990er Jahren nicht gestiegen, sodass daraus der Schluss gezogen werden kann, dass der neue § 32a in der Pra- xis kaum Anwendung findet. Tage Tage Tage über Tage bis Tage Tag Tage Tage Tage Dauer der Unterbringung

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