jahresbericht verein 2016

27 ifs Jahresbericht 2012 ifs Patientenanwaltschaft Zuweisung 2015 2016 Freiwillig 278 27% 244 24% JustizwachebeamtIn 4 <1% 3 0% Einweisung per Amts-/ Gemeindearzt/-ärztin 282 27% 305 30% Polizei (Gefahr in Verzug) 46 4% 38 4% Sonstige Einweisung 367 35% 363 36% Nicht bekannt 31 3% 14 1% Prozentzahlen gerundet Sonstige Einweisung Freiwillig JustizwachebeamtIn < Einweisung per Amts-/Gemeindearzt/-ärztin Nicht bekannt Polizei (Gefahr in Verzug) Zuweisung Die Zuweisungen umfassen sowohl freiwillige Zuweisungen wie auch Einweisungen ohne oder gegen den Willen der PatientInnen durch im öffentlichen Sanitätsdienst ste- hende ÄrztInnen bzw. durch die Polizei. Erfreulicherweise sind seit der Neuregelung der ärztlichen Bereitschaftsdienste die „Gefahr in Verzug“ -Einweisungen durch die Polizei weiter zurückgegangen . Leicht gestiegen sind hingegen die Zuweisungen durch im öffentlichen Sanitätsdienst stehende ÄrztInnen und zwar von 27 auf 30 Prozent der anschließend untergebrachten PatientInnen. Wenig geändert hat sich aber am Usus, dass PatientInnen vom allge- meinen Krankenhaus ohne Einhal- tung der gesetzlichen Bestimmun- gen über ihren Kopf hinweg in das psychiatrische Krankhaus zugewie- sen werden (36 Prozent der anschlie- ßend untergebrachten PatientInnen). Darüber haben sich mehrere Patient­ Innen bei der ifs Patientenanwalt- schaft beschwert. Verbessert hat sich hingegen die Zuweisungspraxis von Alters- und Pflegeheimen, nachdem dieses Pro- blem gemeinsammit Landesrätin Katharina Wiesflecker sowie den Lei- terInnen der Alters- und Pflegeheime besprochen wurde. Bei einer Patientin hat die ifs Patien- tenanwaltschaft Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Vorarl- berg erhoben. Die Patientin wurde ohne persönliche Untersuchung des Stadtarztes mit Polizeibegleitung ins LKH Rankweil eingewiesen. Sie wurde dort vom diensthabenden Arzt untersucht, welcher aber keine Gründe für eine Unterbringung fest- stellen konnte, und wurde deshalb wieder nach Hause entlassen. Bei der vom Landesverwaltungsgericht sodann als unrechtmäßig erkannten Vorgehensweise lag zudem ein fami- liärer Konflikt vor. Prozentzahlen gerundet Zuweisungen

RkJQdWJsaXNoZXIy NTQ2MDY0