jahresbericht verein 2016
Jahresbericht 2016 28 Dokumentation der Beratungen Im Jahr 2016 führte die ifs Pati- entenanwaltschaft insgesamt 181 Beratungen und Vertretungen von nicht untergebrachten PatientInnen durch. Das Beratungsangebot für Pa- tientInnen, die auf freiwilliger Basis untergebracht sind, umfasst die Be- ratung und Information über Patien- tenrechte, das Unterbringungsgesetz und die Unterstützung bei der Errich- tung einer Patientenverfügung . Neben der Erstberatung zu Fragen ei- ner Sachwalterschaft, Angehörigen- vertretung oder Vorsorgevollmacht unterstützen und vertreten die ifs PatientenanwältInnen auch Patient Innen gerontopsychiatrischer Stati- onen, bei denen eine Anregung einer Sachwalterschaft diskutiert wird. Diese Tätigkeit könnte als „Präven- tiv-Clearing“ bezeichnet werden, wo- bei sich die PatientenanwältInnen in- haltlich als VertreterInnen und somit als „persönliche AssistentInnen“ der PatientInnen bei der Durchsetzung des Selbstbestimmungs- rechtes betrachten. Die Herstellung von Transparenz und die Informa- tion aller Beteiligten (PatientIn, Angehörige, sonstige Bekannte des Patienten/der Patientin, klinische Sozialarbeit, Casemanagement) ist dabei ebenso wichtig wie die Suche nach kreativen Lösungen – möglichst ohne Eingriff in das Selbstbestim- mungsrecht des Patienten/der Pati- entin. Wurde eine Sachwalterschaft bereits angeregt, arbeitet die ifs Patientenanwaltschaft auch eng mit der ifs Sachwalterschaft zusammen, welche anschließend den Auftrag er- hält, ein Clearing durchzuführen. Die genannte Tätigkeit wird allerdings nur gesondert dokumentiert, wenn der/die betreffende PatientIn nicht untergebracht wurde. Die Vertretung von PatientInnen im Maßnahmevollzug ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich rückläufig, wobei die ifs Patientenanwaltschaft nur dann tätig wird, wenn sich Pati- entInnen direkt an uns wenden. Eine Entscheidung ist dabei besonders hervorzuheben, zumal diese erst nach mehreren Rechtsmitteln und Interventionen der Patientenan- waltschaft erfolgt ist. Wie bereits im Jahresbericht 2015 berichtet, wurde die Patientenanwaltschaft von einer forensischen Patientin beauftragt, die räumliche Isolierung in ihrem Zimmer über mehrere Wochen hin- weg rechtlich überprüfen zu lassen. Nach anfänglicher Zurückweisung des Antrages hat das Landesgericht Feldkirch die räumliche Isolierung in einem Patientenzimmer trotz Einschätzung des bestellten Sachver- ständigen, dass eine Beschränkung auf mehrere Räume spätestens nach sechs Tagen möglich gewesen wäre, für zulässig erklärt. Daraufhin hat die ifs Patientenanwaltschaft Be- schwerde beim Oberlandesgericht Innsbruck erhoben. Dieses hat imMärz 2016 der Be- schwerde Folge gegeben und den Beschluss zur neuerlichen Entschei- dung an das Landesgericht Feldkirch Beratungen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Allgemeine Fragen über Aufenthalt im Krankenhaus, Unterbringung 68 77 72 98 84 99 Beratung Sachwalterschaft, Angehörigen- vertretung, Vorsorgevollmacht 44 53 46 46 37 18 Beratung Maßnahmevollzug 32 19 25 60 60 32 Beratung über Rechte nicht untergebrachter PatientInnen („Freiwilliger Aufenthalt“) 32 26 65 47 33 19 Beratung Behandlungsfragen, Patientenverfügung 7 5 1 12 7 7 Beratung bei Beschwerde Landesverwaltungsgericht 1 12 12 0 10 6 Gesamt 184 192 221 263 231 181
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