jahresbericht verein 2016

5 ifs Sachwalterschaft Ziel des Sachwalterrechts. Das gel- tende österreichische Sachwalter- recht stellt die betroffene Person in den Mittelpunkt und zielt ausschließ- lich darauf ab, diese vor Nachteilen zu schützen. Deshalb vertreten SachwalterInnen Betroffene in fi- nanziellen Angelegenheiten sowie vor Behörden, halten persönlichen Kontakt und organisieren bei Bedarf soziale Betreuung. Dabei stehen die Wünsche und Bedürfnisse der Kli- entInnen stets im Vordergrund und die Tätigkeit der SachwalterInnen hat sich daran zu orientieren. Zudem werden die Betroffenen so weit wie möglich in alle Entscheidungsfin- dungen miteinbezogen. SachwalterInnen verfügen gegen- über den betroffenen Personen aber über keine Zwangsbefugnisse, wie die Unterbringung in psychia- trischen Krankenhäusern oder die Zwangsbehandlung mit Medikamen- ten. Trotz oder gerade durch die Hilfe einer Sachwalterin/eines Sachwal- ters sollen die Betroffenen ihr Leben im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten nach eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten. Auch wenn die bestehende Rechts- lage als positiv zu bewerten ist, ist der tatsächliche Vollzug des Sach- walterrechts in den letzten Jahren immer mehr in die öffentliche Kritik geraten. Sachwalterschaft wurde von verschiedenen Seiten auch zu- nehmend als Einschränkung anstatt als Hilfe gesehen. 2008 hat Österreich die UN-Behin- dertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert, welche die gleichberech- tigte Rechts- und Handlungsfähig- keit von Menschen mit Beeinträch- tigung in allen Lebensbereichen vorsieht. Die UN-Behinderten- rechtskonvention verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, geeignete Maßnahmen zu treffen, umMen- schen mit Beeinträchtigung Zugang zu jener Unterstützung zu verschaf- fen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit ge- gebenenfalls benötigen (Art. 12 Abs 3 UN-BRK). Sachwalterschaft – im All- gemeinen und insbesondere die von den Sachwaltervereinen geführte – versteht sich aber gerade als solche Unterstützungsmöglichkeit. Um der teils berechtigten Kritik am Vollzug des bestehenden Sachwal- terrechts zu begegnen, hat der Bun- desminister für Justiz eine Reform dieses Rechtsgebiets angestoßen – mit dem Ziel, die Autonomie der betroffenen Menschen soweit als möglich zu erweitern. Diese sollen zukünftig möglichst selbst über ihre rechtlichen Beziehungen bestimmen. In diesem Sinne gilt es, die Möglich- keiten zur autonomen Vorsorge und zur selbstbestimmten Entscheidung weiter auszubauen sowie die Be- troffenen in den oft nicht einfachen Entscheidungsprozessen stärker als bisher zu begleiten und zu unterstüt- zen. Die gerichtliche Rechtsfürsorge soll auf ihren Kern, nämlich die Ver- tretung von Menschen in rechtlichen Belangen, zurückgeführt werden und der/die VertreterIn sowie das Gericht sollen nicht mehr anstelle der dafür zuständigen Träger Aufga- ben der Sozial- und Behindertenhilfe übernehmen. Am 30. März 2017 fasste der National- rat den einstimmigen Beschluss, dass das neue Erwachsenenschutz-Gesetz per 1. Juli 2018 in Kraft tritt und da- mit das über 30 Jahre alte Sachwal- terrecht reformiert. Die ifs Sachwalterschaft als Sach- walterschaftsverein für Vorarlberg ist dem Geiste der UN-Behinderten- rechtskonvention und der aktuellen Reform des Sachwalterrechts ver- pflichtet. Sie beachtet und stärkt ganz bewusst die Selbstbestimmung der betroffenen Personen, soweit dies im jeweiligen Falle möglich ist. Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation Im Bereich „Sachwalterschaft“ ver- traten die ifs SachwalterInnen im Jahr 2016 insgesamt 708 KlientInnen und führten im Auftrag der Gerichte 282 Clearingverfahren durch. Zu- dem hat die ifs Sachwalterschaft im Rahmen von Beratungen, Schulun- gen und Vorträgen zu den Themen Sachwalterschaft, Angehörigenver- tretung und Vorsorgevollmacht 382 Beratungen durchgeführt, 69 Perso- nen in vier Schulungen erreicht und sieben Vorträge gehalten.

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