jahresbericht verein 2017

Jahresbericht 2017 12 Nach der Durchführung des Clea- rings wurde in rund 33 Prozent der Clearingfälle eine Einstellung des Verfahrens empfohlen. Einmal mehr bestätigt dieses Ergebnis, dass die Durchführung von Clearings we- sentlich zu einer Reduktion der Zahl an Sachwalterschaften beiträgt. In den übrigen 67 Prozent der Fälle wurde die Fortsetzung des Verfah- rens oder die Weiterführung einer bereits bestehenden Sachwalter- schaft empfohlen. In 84 Clearing- Fällen wurde angeregt, die ifs Sach- walterschaft als Sachwalterin zu bestellen, da weder eine tragfähige „Alternative“ zur Sachwalterschaft bestand noch eine andere als Sach- walter geeignete Person aus dem Kreis der Angehörigen oder Naheste- henden verfügbar war. Aus Kapazitätsgründen wurde wei- terhin auf die Abgrenzung gegenüber Angehörigen und Nahestehenden sowie gegenüber RechtsanwältIn- nen und NotarInnen geachtet. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Anteil der als SachwalterInnen empfohlenen Angehörigen/Naheste- henden deutlich auf 38 Prozent der Fälle, während sich der Anteil der RechtsanwältInnen/NotarInnen auf 22 Prozent erhöhte und jener der ifs Sachwalterschaft sich geringfügig auf 37 Prozent verringerte. In 69 Fällen wurden bereits beste- hende Sachwalterschaften abgeklärt – dies unter anderem zur Prüfung, ob die jeweilige Sachwalterschaft tat- sächlich noch notwendig ist oder wer allenfalls die Sachwalterschaft über- nehmen könnte. In 25 Prozent dieser Fälle wurde nach dem Clearing die Beendigung einer (bestehenden) Sachwalterschaft angeregt. Die PflegschaftsrichterInnen der sechs bzw. nunmehr fünf Vorarlber- ger Bezirksgerichte nahmen nach Einschätzung der ifs Sachwalter- schaft die Möglichkeit der Abklärung mittels eines Clearings sehr gut an. Manche RichterInnen ließen der ifs Sachwalterschaft im weiteren Verlauf des Sachwalterschaftsprü- fungsverfahrens die gerichtlichen Entscheidungen zukommen. Daraus geht hervor, dass den Empfehlungen der ifs Sachwalterschaft in den Clea- ringberichten oft gefolgt wurde. Beratungen, Schulungen und Vorträge Mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit werden psychosoziale Einrich- tungen und Angehörige über die Sachwalterschaft sowie deren Alternativen aufgeklärt, damit Sachwalterschaften bzw. künftig Erwachsenenvertretungen nur in unbedingt notwendigen Fällen ein- gerichtet werden. Alternativen wie die Vorsorgevollmacht, die (noch bis 30.06.2018 geltende) Angehörigenver- tretung oder „andere Hilfen“ sollen bestmöglich genutzt werden. Thema der Schulungen und Vorträge war natürlich auch die Vorstellung des Erwachsenenschutzgesetzes und die Verbreitung von Kenntnissen zu den künftigen vier Vertretungsformen des Erwachsenenschutzgesetzes: Vorsorgevollmacht, gewählte Er- wachsenenvertretung, gesetzliche Erwachsenenvertretung und gericht- liche Erwachsenenvertretung. Beratungen Insgesamt beinhaltet die Dokumen- tation des vergangenen Jahres 401 Beratungen . Somit ist die Anzahl der dokumentierten Beratungen im Vergleich zum Vorjahr um rund 5 Prozent gestiegen. Vorträge Im Jahr 2017 informierte die ifs Sach- walterschaft in insgesamt 11 Vor- trägen über die Themen Vorsorge- vollmacht, Angehörigenvertretung, Sachwalterschaft und künftiges Erwachsenenschutzgesetz. Beratung insgesamt AnregerInnen-Beratung SW-Beratungen Übersicht Beratungen 2008 bis 2017

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