jahresbericht verein 2017

13 ifs Sachwalterschaft Schulungen Seit 1999 wird der Kurs „Anleitung für SachwalterInnen“ angeboten, in dessen Rahmen ReferentInnen der ifs Sachwalterschaft Kenntnisse bezüglich der Themen „Rechtliche Grundlagen“ und „Praxisanleitung“ vermitteln. An je zwei Abenden wird dieser Kurs im Frühjahr und im Herbst jeweils in Dornbirn und Feldkirch – somit an insgesamt vier Kursabenden pro Halbjahr – durch- geführt. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an SachwalterInnen aus dem Kreis der Angehörigen und Nahestehenden. 2017 nahmen insge- samt 46 Personen daran teil. Fachaufsicht/Regionalstellenleitung Entsprechend dem Auftrag des Bun- desministeriums für Justiz hat die ifs Sachwalterschaft ein Fachaufsichts- konzept ausgearbeitet. Dieses wurde im Herbst 2014 vom Bundesminis- terium für Justiz genehmigt und in Kraft gesetzt und hat sich mittler- weile in der Praxis bewährt. Im Tätigkeitsbereich „Sachwalter- schaft-Classic“ stellt die ifs-interne Kontrolle der Pflegschaftsberichte im Sinne eines qualifizierten Vier- Augen-Prinzips ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der Fachlichkeit dar. Die Regionalstel- lenleitung kontrolliert die Pfleg- schaftsberichte hauptberuflicher MitarbeiterInnen, die Ehrenamtli- chen-Teamleitung jene der ehren- amtlichen MitarbeiterInnen. Die Regionalstellenleitung in Dornbirn wird von Mag. Veronika Öttl wahrge- nommen, jene in Feldkirch von Mag. Günter Nägele. Um den Bestimmungen des Allge- meinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zur Personensorge, der In- tention der UN-Behindertenrechts- konvention sowie dem in Kraft tretenden Erwachsenenschutzgesetz gerecht zu werden, enthält unsere Vorlage „Pflegschaftsbericht“ un- ter „Soziale Situation“ folgende Unterpunkte: - Häufigkeit bzw. Intervalle der persönlichen und telefonischen Kontakte - Ziele und Planung - Alternativen zur Sachwalter- schaft bzw. Notwendigkeit der Vereins-Sachwalterschaft - Voraussichtliche Notwendig- keit einer „gerichtlichen Er- wachsenenvertretung mit/ohne Genehmigungsvorbehalt“ Die KlientInnen werden von der ifs Sachwalterschaft auf die Beschwer- demöglichkeiten hingewiesen, indem sie direkte und schriftliche Informationen erhalten, dass in ihrer Sache bestimmte ehrenamtliche oder hauptberufliche MitarbeiterInnen für die ifs Sachwalterschaft tätig sind. Damit soll die Möglichkeit eröffnet werden, bei Bedarf ein Ge- spräch mit der jeweils vorgesetzten Person zu suchen. Zudem gilt es, die KlientInnen bereits am Anfang über die wesentlichen Rechte und Pflichten – z. B. auch über die Kosten einer Sachwalterschaft – aufzuklä- ren. Um dies sicherzustellen, werden

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