jahresbericht verein 2017

Jahresbericht 2017 14 den KlientInnen mit einem Infor- mationsschreiben eine Kopie der Vereinsurkunde und eine Informa- tionsbroschüre der ifs Sachwalter- schaft übermittelt. Jahresschwerpunkte Reform des Sachwalterrechts bzw. Erwachsenenschutzgesetz Ein modernes Sachwalterschafts- recht, das den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht wird, war Ziel der Reform. Nach einem langen Vorbereitungs- prozess durch das Bundesministe- rium für Justiz hat der Nationalrat am 30. März 2017 das „2. Erwachse- nenschutzgesetz (ErwSchG)“ ein- stimmig beschlossen. Das Erwachsenenschutzgesetz zielt darauf ab, dass sich die betroffe- nen Personen solange wie möglich selbst vertreten und die im Gesetz bestimmten vier Formen der Ver- tretung das letzte Mittel bleiben. Insbesondere soll selbst gewähl- ten Vertretungsformen ein breiter Anwendungsbereich eingeräumt werden, was mit der Einführung der „gewählten Erwachsenenvertretung“ erreicht wird. Weiters soll durch die Einrichtung einer Vertretung nicht automatisch ein Entzug der Ge- schäftsfähigkeit erfolgen. Um den Geist dieser Reform auszu- drücken, werden begrüßenswerter- weise auch neue und zeitgemäße Begriffe eingeführt wie „Erwach- senenschutz“ und „Erwachsenen- schutzgesetz“ oder beispielsweise die Bezeichnung „einer psychischen Krankheit vergleichbare Beein- trächtigung“ statt bisher „geistige Behinderung“. Nach Auffassung der ifs Sachwalterschaft wird das neue Erwachsenenschutzgesetz den Zielen eines modernen Sachwalterrechts bzw. Erwachsenenschutzrechts und den Anforderungen der UN-Behin- dertenrechtskonvention weitgehend gerecht. Die ifs Sachwalterschaft war in den gesamten Prozess der Vorbereitung und Erarbeitung dieser Reform in- tensiv eingebunden und beteiligte sich in zahlreichen Tagungen, Ar- beitsgruppen und Sitzungen. Vorbereitung auf die Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes Für die künftigen Erwachsenen- schutzvereine – in Vorarlberg ist dies die ifs Sachwalterschaft bzw. künftig die ifs Erwachsenenvertre- tung – sieht das Erwachsenenschutz- gesetz eine „Drehscheibenfunktion“ vor: Die ifs Erwachsenenvertretung soll insbesondere in allen neuen ge- richtlichen Verfahren ein Clearing vornehmen. Andererseits sollen drei der vier Vertretungsformen des Er- wachsenenschutzgesetzes – nämlich die Vorsorgevollmacht, die gewählte Erwachsenenvertretung und die gesetzliche Erwachsenenvertretung – außergerichtlich auch bei der ifs Erwachsenenvertretung registriert werden können. Deshalb nutzte die ifs Sachwalter- schaft das Jahr 2017 intensiv, um sich auf die inhaltlichen und organisato- rischen Herausforderungen für die Umsetzung des Erwachsenenschutz- gesetzes vorzubereiten. Büroräumlichkeiten Im Zuge des Erwachsenenschutzge- setzes und den damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben für die ifs Sachwalterschaft war mit einem Ausbau der Personalkapazität zu rechnen. Aus diesem Grund und in Beachtung der Grundsätze der „ifs Strategie 2020“ – „Bürgernähe“ und „Prävention“ – errichtete die ifs Sachwalterschaft ab Jänner 2017 eine kleine Außenstelle mit zwei Ar- beitsplätzen an der bestehenden ifs Beratungsstelle in Bludenz. Weiters konnte die ifs Sachwalterschaft am bestehenden Standort in der Johan- nitergasse 6 in Feldkirch ab Dezem- ber 2017 weitere Räumlichkeiten mieten. Ressourcen Zur Erfüllung der neu hinzukom- menden Aufgaben sind entspre- chende zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich. Im Frühjahr 2018 musste das Justizministerium die Höhe die- ser Mittel gegenüber der ursprüng- lich in Aussicht gestellten Summe deutlich reduzieren. Dies wirkt sich auf die personellen Ressourcen der ifs Sachwalterschaft aus. Aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel ist es nicht möglich, ausreichend Perso- nal einzustellen, um die im Zuge des Erwachsenenschutzgesetzes neu an- fallenden Aufgaben vollumfänglich umsetzen zu können.

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