jahresbericht verein 2017

Jahresbericht 2017 16 Allgemeines Das Heimaufenthaltsgesetz, auf des- sen Grundlage die ifs Bewohnerver- tretung tätig ist, regelt seit Juli 2005 den Umgang mit freiheitsbeschrän- kenden Maßnahmen in Pflegehei- men, Behinderteneinrichtungen und Akutkrankenhäusern. Mit Juli 2018 wird der bisherige Ausnahmetatbe- stand – „das Heimaufenthaltsgesetz gilt nicht für Heime und andere Ein- richtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger“ – wegfallen. Somit wird die ifs Bewohnervertretung zukünftig auch für sonder-, heil- und sozialpädagogische Kinder- und Ju- gendwohngemeinschaften, Kinder- dörfer, Tageseinrichtungen für Kin- der und Jugendliche mit psychischer Erkrankung oder intellektueller Be- einträchtigung sowie Sonderschulen zuständig sein und sich auch in die- sen Einrichtungen für die Wahrung der persönlichen Freiheit der Bewoh- nerinnen und Bewohner einsetzen. Freiheitsbeschränkende Maßnah- men, zu denen beispielsweise das Anbringen von Bettgittern, das An- binden mit Gurten, das Versperren von Türen, das Verabreichen von be- ruhigenden Medikamenten oder das körperliche Festhalten zählen, sind nur dann zulässig, - wenn die betroffene Person in ihrer geistigen Verfassung schwer beein- trächtigt ist, - wenn ihr Leben oder ihre Gesund- heit bzw. das Leben oder die Ge- sundheit anderer ernstlich bedroht ist, - wenn diese Gefahr durch keine schonendere Alternative abgewen- det werden kann. Von befugten Personen angeordnete freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind unverzüglich an die ifs Bewoh- nervertretung zu melden. In der Folge statten die Bewohnervertreter­ Innen dem betroffenen Menschen so rasch als möglich einen Besuch ab und sprechen mit dem Betreu- ungsteam vor Ort. Gemeinsam gilt es zu beurteilen, ob die Freiheitsbe- schränkung überhaupt notwendig ist oder ob es im speziellen Fall schonen- dere Alternativen gibt. Wird keine einvernehmliche Lösung gefunden, so können die Bewohner- vertreterInnen einen Antrag auf Prüfung der Freiheitsbeschränkung ifs Bewohnervertretung Freiheit. Würde. Sicherheit.

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