jahresbericht verein 2017

17 ifs Bewohnervertretung beim zuständigen Bezirksgericht stellen. In der Folge entscheidet das Gericht unter Beiziehung eines Sachverständigen, ob die Maßnahme zulässig oder unzulässig ist. Bei Un- zulässigkeit muss die Beschränkung sofort aufgehoben werden. Daten und Fakten – Auswertung der Dokumentation Im Jahr 2017 vertrat die ifs Bewoh- nervertretung insgesamt 986 Klient­ Innen bei 1.937 freiheitsbeschrän- kenden Maßnahmen gegen oder ohne ihren Willen und bei 114 Maß- nahmen auf Wunsch einsichts- und urteilsfähiger KlientInnen . Von den 986 KlientInnen wurden 369 in Pfle- geheimen, 180 in Behinderteneinrich- tungen, 435 in Akutkrankenhäusern und 2 in einer Tageseinrichtung betreut. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 5 Prozent , wobei aus Pflegeheimen deutlich mehr, aus Behindertenein- richtungen deutlich weniger und aus Krankenhäusern etwas weniger Frei- heitsbeschränkungen neu gemeldet worden sind. Die drei ifs BewohnervertreterInnen Brigitte Kepplinger, MA, Dr. Herbert Spiess und Dr. Karl Stürz standen mit 572 KlientInnen in persönlichem Erstkontakt , absolvierten 298 Folge- besuche und führten 581 persönliche Gespräche mit MitarbeiterInnen der Einrichtungen , in denen die Frei- heitsbeschränkungen durchgeführt wurden. Altersstruktur In Pflegeheimen zählen die Hochbe- tagten – der Widmung entsprechend – zu der weitaus größten Bewohner- gruppe und auch in den Krankenan- stalten-Abteilungen stellen die Hoch- betagten die am stärksten vertretene Patientengruppe dar, bei der Frei- heitsbeschränkungen angeordnet werden. Im Gegensatz dazu leben in Behinderteneinrichtungen vor allem junge Erwachsene. bis Jahre bis Jahre und darüber bis Jahre < bis Jahre < Altersstruktur in Pflegeheimen bis Jahre bis Jahre und darüber < bis Jahre bis Jahre Altersstruktur in Behinderteneinr. bis Jahre bis Jahre und darüber bis Jahre bis Jahre Altersstruktur in Krankenhäusern Prozentzahlen gerundet

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