jahresbericht verein 2017

Jahresbericht 2017 20 fung von Freiheitsbeschränkungen in Pflegeheimen, 4 in Krankenanstal- ten und 3 Anträge in Behindertenein- richtungen. In Pflegeheimen hat sich die Zahl der Anträge gegenüber dem Vorjahr verdoppelt, in Behinderten- einrichtungen und Krankenhäusern ist sie im langjährigen Vergleich etwa gleich geblieben. Ergebnisse gerichtlicher Vertretungen In Pflegeheimen sind Freiheitsbe- schränkungen häufig für unzulässig erklärt worden. Für Behinderteneinrichtungen lässt sich aufgrund der geringen Anzahl an Anträgen kein aussagekräftiges Bild zeichnen. In 2 Fällen brachte die ifs Bewohnervertretung ein Rechts- mittel an den Obersten Gerichtshof ein. Leider wurden die Anträge abge- wiesen, die eine rechtliche Klärung in einer wichtigen Rechtsfrage hät- ten bringen sollen. In Krankenanstalten sind die Frei- heitsbeschränkungen allesamt für zulässig erklärt worden. Zumeist wird die Zulässigkeit mit der beson- deren Akutsituation begründet. Jahresschwerpunkte Folgende Schwerpunkte wurden im vergangenen Jahr gesetzt: Vorträge 23 Vorträge zum Heimaufenthaltsge- setz vor MitarbeiterInnen von Pflege- heimen, Behinderteneinrichtungen, Krankenanstalten und Ausbildungs- stätten sowie ein Informationsabend für Angehörige in Pflegeheimen trugen im vergangenen Jahr dazu bei, das Wissen um die gesetzlichen Grundlagen und Handlungsabläufe bei Freiheitsbeschränkungen auf dem aktuellsten Stand zu halten. Fachlicher Austausch Neben der Teilnahme an zahlreichen Besprechungen mit ÄrztInnen, Pfle- gepersonen und pädagogischen Fach- leuten absolvierten die ifs Bewohner- vertreterInnen Antrittsbesuche bei neuen HeimAufG-RichterInnen. Des Weiteren nahmen die ifs Be- wohnervertreterInnen alle sechs Wochen Termine für Fallbespre- chungen mit einer Fachärztin für Psychiatrie wahr. Im Rahmen dieser Besprechungen wird intern geklärt, ob eine Behandlung mit sedierenden Medikamenten fachlich vertretbar und ob sie als medikamentöse Frei- heitsbeschränkung zu qualifizieren ist. Bezüglich dieses Themenbereichs treten oft auch auf Seiten der anord- nungsbefugten ÄrztInnen und der meldepflichtigen Einrichtungsleitun- gen Unklarheiten auf. Kooperationsgespräche Im Rahmen der jährlichen Koopera- tionsgespräche mit den Haus- und PflegeleiterInnen aller Vorarlber- ger Pflegeheime präsentierten die jeweils örtlich zuständigen ifs Be- wohnervertreterInnen die Jahres- auswertung 2016. Dabei wurden die Zahlen der einzelnen Einrichtung jeweils mit jenen aller Pflegeheime verglichen. Dieser Vergleichsmaß- stab ermöglicht es, das Feedback an die Pflegeheime auf einen Blick zu erfassen. Die Auswertung einer vorherigen Fragebogenaktion in den 51 Pfle- geheimen zur Ausstattung mit sturzpräventiven Hilfsmitteln – der Rücklauf betrug sensationelle 87 Pro- zent – hat durchaus überraschende Ergebnisse gebracht: Mehr als ein Drittel aller Pflegebetten sind mo- derne Niedrigbetten. Für jedes fünfte Pflegebett gibt es ein Alarmsystem, um sturzgefährdete BewohnerInnen beim Aufstehen zu unterstützen. Vor jedem sechsten Pflegebett liegt eine Sturzmatte als sichere Alternative zu Bettgittern. Die Präsentation der Ergebnisse im Rahmen der Ko- operationsgespräche traf auf hohes Interesse. So manche Leitungsperson fühlte sich in ihren Anstrengungen bestätigt, für wenige war es ein Hin- weis auf Nachholbedarf. Abschließend haben wir Fallbeispiele aus der Rechtsprechung zum komple- xen Thema „Freiheitsbeschränkung durch Medikamente“ so aufbereitet, dass sie den Pflegepersonen einen Anhaltspunkt zur rechtlichen Ein- schätzung geben. Interessante Entscheidungen Vorarlberger Gerichte Bei einer 94-jährigen Bewohnerin eines Pflegeheims wurden Bettgitter, eine Dreipunkt-Fixierung im Bett und eine Fixierung auf einer Sitzgele- genheit angeordnet, nachdem sie ei- nen Schenkelhalsbruch erlitten und sich bei vorheriger Durchführung schonenderer Maßnahmen bei Stür- zen aus einem Niedrigbett auf eine Sturzmatte neuerlich schwer verletzt hatte. Das Gericht erklärte diese Frei- heitsbeschränkungen für zulässig, allerdings mit der Auflage, dass der

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