jahresbericht verein 2017

21 ifs Jahresbericht 2012 ifs Bewohnervertretung Sitzgurt bei 1:1-Betreuung zu öffnen sei. Besonders tragisch war in diesem Fall, dass die Bewohnerin mit schwe- rer Demenz einerseits immer wieder versuchte, sich aus der Fixierung zu befreien, andererseits Versuche, sie wieder auf die Beine zu bringen, vehement abwehrte. Einige Monate später verstarb die Bewohnerin. Nachdem ein 86-jähriger Pflegeheim- bewohner mit Demenz imWinter ohne entsprechende Kleidung öfters unbeobachtet das Heim verlassen hatte, ordnete die Pflegedienstleite- rin an, ihm ein Alarmarmband an- zulegen. Sie argumentierte, dass das Pflegepersonal ihn nur unter Einsatz von Gewalt zurückhalten könne, weil er sich handgreiflich wehre, was nicht zumutbar sei. Nur von der Polizei lasse er sich „abführen“. Der Sachverständige folgte ihrer Argu- mentation und das Gericht erklärte diese Maßnahme für zulässig. Ein 72-jähriger Pflegeheimbewoh- ner wurde ins Spital eingeliefert, nachdem er nach mehreren Stürzen multiple Blutergüsse hatte. Aufgrund der Kombination von Schizophrenie, Influenza und Lungenentzündung entwickelte sich ein sogenanntes Durchgangssyndrom (delirantes Verhalten), im Zuge dessen er sich den Harnkatheter und lebenswich- tige Infusionsleitungen aus seinem Körper riss und weglaufen wollte. Der Arzt ordnete daraufhin eine 3-Punkt-Fixierung im Bett mittels Bauch-, Fuß- und Handgurt an. Diese Gurte konnten zeitweise gelöst wer- den, wenn eine 1:1-Betreuung durch Hospizbegleiter organisiert werden konnte. Das Gericht war auch hier der Meinung, dass die Fixierung im nötigen Ausmaß absolut notwendig war, um schwere Verletzungen oder Gesundheitsschäden zu verhindern, und erklärte sie daher für zulässig. Eine rechtlich interessante Fragestel- lung ergab sich in einer mit einem Zaun und verschlossener Gartentür abgesperrten Werkstätte für Men- schen mit Beeinträchtigung: Stellt der versperrte Bereich für eine voll-

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